Ich bin bei RUP als Arbeitsloser ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung registriert. Ich bin 63 Jahre alt und habe 40 Jahre Erfahrung. Nach 2 Jahren Wartezeit erhielt ich eine Überweisung in ein Spa-Sanatorium, um meine Gesundheit zu verbessern (Degeneration der Lendenwirbel, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes). Die Aufenthaltsdauer im Sanatorium beträgt 3 Wochen. Ich habe RUP am 27.01.17.02 das Abreisedatum gemeldet und das vom Sanatorium erhaltene Dokument mit dem Datum des Aufenthalts vorgelegt. Der Angestellte hat dieses Dokument fotokopiert und mich gewarnt, dass ich ein L-4-ärztliches Attest eines Arztes eines Sanatoriums oder eines Hausarztes vorlegen muss - andernfalls verliere ich meinen Status als Arbeitsloser ist mit dem Verlust der Versicherung verbunden, und dies wiederum mit dem Mangel an Möglichkeit einer weiteren Behandlung. Wir leben von der Rente der Frau des Lehrers, mit der wir ins Sanatorium gehen. Ich habe das Sanatorium angerufen und sie werden kein L-4 ausstellen. Der Hausarzt lehnt dies ebenfalls ab und erklärt, dass die Spa-Sanatorien Teil eines Urlaubs sind. Was ist zu tun?
Ein Arbeitsloser hat das Recht, von einer Spa-Behandlung zu profitieren, wenn medizinische Gründe dafür vorliegen. Es spielt keine Rolle, ob die Person arbeitslos ist oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Natürlich sollte der Aufenthalt im Sanatorium dokumentiert und die Bescheinigung über den Aufenthalt des Arbeitslosen bei der Spa-Behandlung beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die Spa-Behandlung kann im Rahmen eines Urlaubs erfolgen, muss aber nicht. In dieser Angelegenheit lohnt es sich, den Ombudsmann für Patientenrechte zu kontaktieren, um die Situation zu erläutern. Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers vom 24. August 2012 zur Änderung der Verordnung über garantierte Leistungen im Bereich der Spa-Behandlung (Journal of Laws von 2012, Punkt 971)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.