Ich arbeite an einem befristeten Vertrag, der im Mai dieses Jahres endet. Stimmt es, dass der Vertrag nur verlängert wird, wenn ich mich am Ende des Vertrags im dritten Monat der Schwangerschaft befinde? Wenn ich im zweiten Monat bin, entscheidet der Arbeitgeber?
JA. Für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Verträge verlängern sich, wenn sie nach dem dritten Schwangerschaftsmonat gekündigt werden. Bei Arbeitnehmern, die für einen bestimmten Zeitraum oder für die Dauer eines bestimmten Arbeitsplatzes oder für einen Probezeitraum von mehr als einem Monat beschäftigt sind, wird der Grundsatz des Schutzes der Dauerhaftigkeit der Arbeitsverhältnisse von Frauen geändert, da diese Verträge nur bis zum Tag der Geburt verlängert werden.
Der Arbeitsschutz für schwangere Frauen gilt für alle Frauen, die auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge beschäftigt sind, mit Ausnahme einer Arbeitnehmerin mit einer Probezeit von höchstens einem Monat und einer Arbeitnehmerin, die als Ersatz für eine abwesende Arbeitnehmerin beschäftigt ist (Artikel 177 Absätze 3 und 31 des Arbeitsgesetzbuchs). Die Tatsache, dass der Vertrag bis zum Tag der Lieferung verlängert wird, sollte sich in den persönlichen Unterlagen des Mitarbeiters widerspiegeln. In der Praxis ist bei der Beurteilung der Möglichkeit der Beendigung von befristeten Verträgen mit schwangeren Frauen das problematischste Problem, wie das Ende des dritten Schwangerschaftsmonats zu zählen ist.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. Februar 2001 (I PKN 231/2000, OSNAPiUS 2002/21 Punkt 515) zur Berechnung der in Art. 177 § 3 des Arbeitsgesetzbuches, Art. 112 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach dem Urteil des Gerichtshofs ist es zu einfach anzunehmen, dass ein Monat vier Wochen hat (da jeder zweite Monat länger als vier Wochen vom Februar entfernt ist), so dass drei Monate zwölf Wochen entsprechen. Aufgrund der Anzahl der Tage in einem Monat (28, 29, 30 oder 31) beträgt der Zeitraum von drei Monaten tatsächlich 90 bis 92 Tage, was einem Zeitraum von dreizehn Wochen (einundneunzig Tage) entspricht. Der Beginn der dreizehnten Woche bedeutet also nicht, dass dies bereits geschehen ist. nach drei Monaten.
Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.