Kann ich nach Beendigung der Krankenhausbehandlung eine Überbrückungsrente beantragen?
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung kann der Patient eine Überbrückungsrente beantragen. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die diese Praxis verbieten. Bei der Begründung des Anspruchs auf eine Überbrückungsrente sind 20 oder 25 Dienstjahre erforderlich. Es wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Kunst berücksichtigt. 5-9 und 11 des Gesetzes über Renten und Invalidenrenten der Sozialversicherungskasse. Die berücksichtigten beitragsunabhängigen Zeiträume dürfen 1/3 der nachgewiesenen Beitragszeiträume nicht überschreiten. Im Ausland abgeschlossene Zeiträume werden ebenfalls gezählt, der landwirtschaftliche Versicherungszeitraum wird jedoch nicht zusätzlich berücksichtigt (Artikel 10 des Gesetzes über Renten und Renten des Sozialversicherungsfonds), selbst wenn sich die kumulierten Beschäftigungszeiten als unzureichend herausstellen würden, um eine Überbrückungsrente zu erhalten. Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb des Anspruchs auf eine Überbrückungsrente ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein Arbeitnehmer, der nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über die Überbrückung von Renten (Journal of Laws von 2008, Nr. 237, Punkt 1656, in der jeweils gültigen Fassung) eine Vollzeitbeschäftigung in besonderer Eigenschaft aufgenommen und ausgeübt hat, erwirbt das Recht auf für die Überbrückungsrente, unabhängig vom Datum, an dem der arbeitsmedizinische Arzt eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit unter den in Anhang 1 Nummer 4 bis 12 dieses Gesetzes (Artikel 7 Absatz 3 dieses Gesetzes) ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt, die nicht vor der Beendigung der letzten Beziehung erfolgen muss Arbeit, solange dies die ausgeprägte Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Überbrückung von Renten (Journal of Laws von 2008, Nr. 237, Punkt 1656, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.