Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mich wissen, ob und in welcher Höhe der Nationale Gesundheitsfonds mir die Kosten für die in der von mir ausgewählten Einrichtung hergestellten Prothesen erstattet. Eine Einrichtung, die einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds unterzeichnet hat, stellt katastrophale, unbrauchbare Prothesen her. Ich habe ihre Dienste zweimal genutzt. Ich musste ihr Produkt wegwerfen und die Prothese privat herstellen. Und das innerhalb von zwei Wochen, nicht sechs Monaten.
Gemäß der VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 30. August 2009 über garantierte Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung kann sich der Patient an einen Zahnarzt wenden, der mit dem Nationalen Gesundheitsfonds einen Vertrag über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen unterzeichnet hat, darunter:
1) Vervollständigung fehlender Zähne mit einer herausnehmbaren Teilprothese unter Verwendung von aufgebogenen Elementen, die 1 Mal in 5 Jahren im Bereich von 5-8 fehlenden Zähnen in 1 Zahnbogen erhalten bleiben (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Tumorentfernung).
2) Bereitstellung eines zahnlosen Kiefers mit einer vollständigen Prothese im Unterkiefer / Oberkiefer mit einem funktionellen Abdruck, der alle 5 Jahre auf einem einzelnen Tablett vorgenommen wird (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren).
3) Versorgung des zahnlosen Kiefers mit vollständigem Zahnersatz im Unterkiefer, einschließlich einmal alle 5 Jahre einen funktionellen Abdruck auf einem einzelnen Tablett (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren). Der Zahnersatz kann alle 5 Jahre gewechselt werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2009, Nr. 140, Punkt 1144, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.