Ich bin derzeit krankgeschrieben. Wie oft kann ich sie verlängern, damit der Arbeitgeber keine Konsequenzen hat?
Nur der Arbeitgeber kann diese Frage beantworten. Er kann einen Arbeitsvertrag mit einem kranken Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen kündigen - Art. 41 des Arbeitsgesetzbuches. Eine solche Möglichkeit besteht im Falle einer langfristigen Abwesenheit eines Arbeitnehmers von der Arbeit - Art. 53 des Arbeitsgesetzbuches oder wenn der Arbeitgeber den Vertrag ohne Vorankündigung aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers kündigt - Art. 52 des Arbeitsgesetzbuches. Gemäß Artikel 53 des Arbeitsgesetzbuchs kann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ohne Vorankündigung kündigen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers aufgrund einer Krankheit anhält: a) länger als 3 Monate - wenn der Arbeitnehmer weniger als 6 Monate bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war, b) länger als die gesamte Empfangsdauer dieser Titel der Vergütung und Zulage.
Kündigung eines kranken Arbeitnehmers ohne Vorankündigung nach Art. 53 des Arbeitsgesetzbuches oder der Vertrag kann frühestens am ersten Tag nach Ablauf der Schutzfristen gekündigt werden. Für die Zwecke der Anwendung von Art. 53 des Arbeitsgesetzbuches Der Mitarbeiter muss an diesem Tag noch krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein. Praktische Probleme können jedoch auftreten, wenn der Arbeitnehmer beabsichtigt, nach Ablauf des Leistungszeitraums eine Rehabilitationsleistung zu beantragen. Obwohl dies nicht aus der Bestimmung resultiert, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber mit der Entlassungsentscheidung warten sollte, bis das Leistungsrecht von ZUS bestimmt wird. Ein Arbeitsvertrag kann nicht ohne Vorankündigung gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer während des Zeitraums des Erhalts der Zulage von der Arbeit abwesend ist und im Falle der Isolation des Arbeitnehmers aufgrund einer ansteckenden Krankheit - während des Zeitraums des Erhalts der Vergütung und der Zulage auf diesem Konto.
Rechtsgrundlage: Das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt94 in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.