Ich bin Polin und lebe in Großbritannien. Als ich meine Familie in Polen besuchte, bekam ich Zahnschmerzen. Ich ging privat zum Zahnarzt, der sagte, dass eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich sei, der ich zustimmte. Alles kostet 400 PLN. Als ich nach England zurückkehrte, begann sich Eiter auf dem Zahnfleisch neben dem behandelten Zahn aufzubauen. Als die Röntgenaufnahme durchgeführt wurde, stellte sich heraus, dass die Kanäle nicht richtig gefüllt waren und es eine Infektion gab. Der Zahn kann nicht gerettet werden und muss herausgezogen werden. Dies bringt mich auf die Kosten des Implantats, das hier £ 1800 beträgt, ungefähr 9.000 PLN, zuzüglich der Kosten für die Zahnextraktion und -beratung. Wie bekomme ich eine Entschädigung?
Zunächst muss nachgewiesen werden, dass die Schädigung und damit der Zahnverlust auf eine schlechte Behandlung zurückzuführen ist. Zu diesem Zweck sollte eine spezialisierte zahnärztliche Beratung eingeholt werden, damit eindeutig festgestellt werden kann, dass der Zahnarzt in Polen für den Verlust eines Zahns verantwortlich gemacht werden sollte. Nachdem Sie die erforderlichen Gutachten erhalten haben, können Sie den Schaden im medizinischen Ereignis feststellen.
Dann sollten Sie dem Provinzausschuss für die Beurteilung medizinischer Ereignisse Bericht erstatten. Die Aufgabe der Provincial Medical Event Adjudication Commission besteht darin, festzustellen, ob das Ereignis, das zu Sach- oder Sachschäden führte, ein medizinisches Ereignis war.
In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die falsche Behandlung angewendet wurde, die zum Verlust des Zahns führte. Ein Antrag an den Ausschuss kann von einem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die Kommission entscheidet spätestens vier Monate nach Einreichung eines vollständigen Antrags über ein medizinisches Ereignis.
Innerhalb von 7 Tagen nach Erlass des Urteils bereitet die Kommission eine Begründung vor. Jede Partei kann nach Eingang der Entscheidung zusammen mit der Begründung innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf erneute Prüfung des Falls stellen. Ein solcher Antrag wird von der Kommission innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Einreichung geprüft.
Die Person, die den Antrag einreicht, gibt die erwartete Höhe der Entschädigung und des Rechtsbehelfs an. Im Falle einer Infektion, einer Körperverletzung oder einer Gesundheitsstörung darf die Höhe der Entschädigung und des Rechtsschutzes 100.000 PLN nicht überschreiten. PLN.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Rechte des Patienten und des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte (Journal of Laws of 2009, Nr. 52, Punkt 417, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.