Sehen Sie, was das Dental Committee des NRL Zahnärzten angesichts der SARS CoV-2 Coronavirus-Epidemie empfiehlt. Werden sie geplante Patientenbesuche absagen?
Am 11. März 2020 veröffentlichte das Dental Committee des NRL eine Mitteilung im Zusammenhang mit der SARS CoV-2-Coronavirus-Pandemie, in der empfohlen wird, die Aufnahme von Patienten auszusetzen oder auf die unbedingt erforderlichen zu beschränken. Die Zahnärzte haben natürlich das letzte Wort, aber sie haben jedes Recht dazu.
Das Dental Committee argumentiert, dass diese Entscheidung von der Sorge um das Gemeinwohl getrieben wird, da 90 Prozent der zahnärztlichen Eingriffe mit Werkzeugen durchgeführt werden, die ein Aerosol aus Wasser- und Speichelpartikeln erzeugen, die auch nach dem Eingriff in der Luft verbleiben, sodass die Möglichkeit einer Kontamination des Personals und nachfolgender Patienten besteht hier größer als in Kliniken anderer Spezialisierungen.
Nationale Berater auf dem Gebiet der Parodontologie und Zahnprothetik empfahlen, die Erbringung von Dienstleistungen einzuschränken. In Ermangelung klarer Richtlinien seitens der Behörden empfiehlt der Zahnarztausschuss, die Erbringung von Dienstleistungen auf die unbedingt erforderlichen zu beschränken, um Leben zu retten oder schwerwiegende Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Das Dental Committee des NRL schlägt vor, das Verfahren auf das folgende Schema zu stützen:
- Im Falle einer Entscheidung, die Aufnahme auszusetzen, bietet die zahnärztliche Einrichtung telefonischen Kontakt für Patienten, die dringend eingreifen müssen. Nach der ersten Beurteilung des Problems anhand eines Telefongesprächs entscheidet der Arzt über die weitere Vorgehensweise. Der Arzt hat auch das Recht, ein elektronisches Rezept und in besonderen Fällen auch einen Krankenstand für die Wartezeit auf den Besuch auszustellen (gemäß den Vorschriften ist es jedoch möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis vor zwei Tagen auszustellen).
- Wenn der Besuch des Patienten im Büro erforderlich ist, wird der Patient so bald wie möglich eingeplant und der Patient sollte sich an den festgelegten Termin anpassen.
- Der Aufnahme des Patienten geht die Erklärung voraus (im Falle eines Kindes - vom Vormund).
- Wenn Zweifel hinsichtlich des Zustands des Patienten bestehen: die Zuverlässigkeit der Aussage oder der Symptome und das Interview, das zum Verdacht führt, das SARS-CoV-2-Virus zu tragen - ein typisches von GIS festgelegtes Verfahren wird implementiert.
- Die notwendige Behandlung sollte mit größter Sorgfalt im Hinblick auf den Schutz vor möglichen Infektionen durchgeführt werden. Es wird empfohlen, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden und den Mund mit einer warmen Lösung einer Chlorhexidin enthaltenden antiseptischen Flüssigkeit (Kofferdamm) zu spülen - wenn das Verfahren die Bildung von Wasser- und Speichelaerosolen beinhaltet, Desinfektion der Ausrüstung - einschließlich Oberflächendesinfektion von Türgriffen und Sitzen).
Laden Sie die Vorlage der Mitteilung über die Aussetzung der Patientenaufnahme herunter >>>
Gleichzeitig stellt NRL sicher, dass es weiterhin den Nationalen Gesundheitsfonds konsultiert und sich bemüht, die Situation der medizinischen Einrichtungen bei der Ausarbeitung von Bestimmungen über Schutzschilde und Entschädigungen zu berücksichtigen und dem medizinischen Personal unverzüglich Tests auf das Vorhandensein des Virus zur Verfügung zu stellen.
Wie Andrzej Cisło, Vorsitzender des NRL Dental Committee und stellvertretender Vorsitzender des NRL, betont, ist die Ankündigung keine Darstellung der offiziellen Position der Obersten Medizinischen Kammer.
Siehe die vollständige Ankündigung des NRL Dental Committee >>>
#TotalAntiCoronavirus
Anweisungen zur Coronavirus-VerwaltungWir entwickeln unsere Website durch die Anzeige von Werbung.
Durch das Blockieren von Anzeigen können Sie keine wertvollen Inhalte erstellen.
Deaktivieren Sie AdBlock und aktualisieren Sie die Seite.