Ich bin eine 57-jährige Frau, arbeite seit 36 Jahren und habe seit 10 Jahren einen erheblichen bilateralen Hörverlust. Meine Frage ist, kann ich einen Vorruhestand beantragen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Es lohnt sich, sich direkt an die für den Wohnort zuständige ZUS-Niederlassung zu wenden. Weil es mit so wenig Daten schwierig ist, die Situation richtig einzuschätzen. Hervorzuheben ist, dass Personen, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren wurden, eine Vorruhestandsrente erhalten können. Diese Personen können Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, Renten aufgrund einer Beschäftigung unter besonderen Bedingungen oder in besonderer Art, Renten für die Ausübung kreativer oder künstlerischer Tätigkeiten, Eisenbahnrenten, Bergbau-Renten, Lehrer-Renten, Renten für Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Kinder betreuen, Renten erwerben basierend auf Artikel. 184 des Rentengesetzes. Sie als Person, die nach dem 31. Dezember 1948 und vor dem 1. Januar 1969 geboren wurde. kann den Anspruch auf eine Altersrente aufgrund einer Beschäftigung unter besonderen Bedingungen oder mit besonderem Charakter erwerben, wenn alle für den Erhalt dieser Leistung erforderlichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind. Wenn Sie bei der Beantragung einer Rente einer unbefristeten Pensionskasse beigetreten wären, müssten Sie auch die Übertragung von auf dem Konto der offenen Pensionskasse angesammelten Geldern über ZUS auf das Staatshaushaltseinkommen beantragen. Rechtsgrundlage: Gesetz zur Überbrückung von Renten (Journal of Laws von 2008, Nr. 237, Punkt 1656, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.