Ich bin schwanger und bis zum 26. April 2014 krankgeschrieben. Der geplante Entbindungstermin ist der 26. April 2014. Wenn ich mein Kind nach diesem Datum zur Welt gebracht habe, z. B. am 30. April, wann beginnt mein Mutterschaftsurlaub? Weil Sie einen Antrag an den Arbeitgeber schreiben müssen und ich überall lese, dass das Datum des Beginns des Mutterschaftsurlaubs das Geburtsdatum des Kindes ist, aber wenn ich später als das Ende des Urlaubs geboren habe, was dann?
Das Recht auf Mutterschaftsurlaub kann mindestens 2 Wochen vor der Geburt bestehen. Es liegt nur an der Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er diese Option vor der Geburt oder den gesamten Mutterschaftsurlaub nach der Geburt in Anspruch nimmt. Der Arbeitgeber kann sich in dieser Hinsicht nicht in die Entscheidung des Arbeitnehmers einmischen. Die Entscheidung einer Arbeitnehmerin, vor der Entbindung Mutterschaftsurlaub in der angegebenen Höhe zu nehmen, verpflichtet den Arbeitgeber, ihn innerhalb der von ihr angegebenen Zeit und Dauer zu gewähren, sofern er jedoch mindestens 2 Wochen beträgt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub in Höhe von:
1) 20 Wochen bei der Geburt eines Kindes in einer Entbindung,
2) 31 Wochen bei der Geburt von zwei Kindern in einer Entbindung,
Vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum kann ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 2 Wochen erfolgen. Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.