Ich bitte um Rat. Was soll ich tun, um zu verhindern, dass meine Ex-Verlobte die Schwangerschaft beendet? Ich bin derzeit in Irland (für 3 Monate) und dies ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich mich mit einer solchen Situation befasse. Ich bin mir nicht sicher, was ich tun soll, um zu verhindern, dass mein Ex-Partner zwischen der zweiten und dritten Schwangerschaftswoche die Schwangerschaft beendet?
In dieser Situation ist es ratsam, sofort mit Ihrem Partner über die kriminellen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Art. 4a zur Familienplanung, zum Schutz des menschlichen Fötus und zu den Bedingungen für die Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs darf der Schwangerschaftsabbruch nur von einem Arzt durchgeführt werden, wenn: 1) die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer schwangeren Frau darstellt, 2) vorgeburtliche Tests oder andere Erkrankungen dies anzeigen hohe Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeinträchtigung des Fötus oder einer unheilbaren Krankheit, die sein Leben bedroht, 3) es besteht der berechtigte Verdacht, dass die Schwangerschaft auf eine verbotene Handlung zurückzuführen ist; bei hoher Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeinträchtigung des Fetus oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Krankheit.
Ein Schwangerschaftsabbruch in einer dieser Situationen ist zulässig, bis der Fötus in der Lage ist, unabhängig außerhalb des Körpers der schwangeren Frau zu leben, wenn seit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. In Fällen, in denen der Schwangerschaftsabbruch von einem Krankenhausarzt durchgeführt wird, bedarf der Schwangerschaftsabbruch der schriftlichen Zustimmung der Frau. Bei einer völlig arbeitsunfähigen Frau ist auch die schriftliche Zustimmung dieser Person erforderlich, es sei denn, die Zustimmung ist aufgrund ihrer geistigen Gesundheit nicht zulässig. Wenn der gesetzliche Vertreter nicht zustimmt, ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts für den Schwangerschaftsabbruch erforderlich. Erwähnenswert ist jedoch, dass jeder, der mit Zustimmung einer Frau unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes seine Schwangerschaft beendet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren belegt wird. 152 des Strafgesetzbuches, Art. 153 des Strafgesetzbuches und Art. 157a des Strafgesetzbuches schließt jegliche Zweifel daran aus, dass menschliches Leben und Gesundheit von der Empfängnis bis zum Tod strafrechtlich geschützte Güter sind.
Rechtsgrundlage: Gesetz über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und Bedingungen für die Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs vom 7. Januar 1993 (Journal of Laws Nr. 17, Punkt 78)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.