Ich bin seit 27 Jahren Krankenschwester und arbeite in einem Krankenhaus. Ich wollte ein privates Büro einrichten. Ich weiß, dass es auch möglich ist, einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds zu unterzeichnen. Meine Frage ist, ob ich mit dem Patienten Erklärungen für die Pflege unterschrieben haben muss und wie viele Erklärungen für die NFZ, um einen Vertrag mit mir zu unterzeichnen. Kann ich dem Patienten nur Dienstleistungen ohne Erklärung erbringen und welche Dienstleistungen kann ich beim Nationalen Gesundheitsfonds beantragen?
Sie müssen keine separate Erklärung für die Erbringung von Dienstleistungen für den Patienten unterzeichnen. In diesem Fall ist die Wahlerklärung des Patienten zur Erbringung von Dienstleistungen für eine Krankenschwester in der primären Gesundheitsversorgung ausreichend, die einer Ambulanz oder einem Krankenhaus in der primären Gesundheitsversorgung vorgelegt wird. Als Privatunternehmen haben Sie das Recht, auf vertraglicher Basis die Finanzierung von Dienstleistungen aus dem Nationalen Gesundheitsfonds zu beantragen. Die Anzahl der Patienten spielt keine Rolle. Um den Service zu finanzieren, können Sie daher einen Patienten angeben, für den der Service bereitgestellt wird. Auf der anderen Seite werden POZ-Leistungen für diejenigen Versicherten erbracht, die eine Krankenschwester ausgewählt haben, indem sie eine entsprechende Wahlerklärung abgeben. Personen, die im Nationalen Gesundheitsfonds versichert sind, haben das Recht, einen Arzt sowie eine Krankenschwester und Hebamme von POZ in Kliniken zu wählen, die eine Vereinbarung mit der Provinzabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds unterzeichnet haben. Die versicherte Person darf nur eine Krankenschwester und eine Hebamme wählen. Bei der Auswahl ist der Bereich ungültig, sodass Sie nicht die Dienste der medizinischen Einrichtung in Anspruch nehmen müssen, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Die Auswahl einer Krankenschwester oder Hebamme in der Grundversorgung darf während eines Kalenderjahres höchstens zweimal erfolgen. Für jede weitere Änderung ist der Patient verpflichtet, eine Gebühr von 80 PLN zu zahlen. Die Versicherten zahlen keine Gebühren, wenn die Änderung durch Faktoren erzwungen wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Denken Sie beim Wechsel Ihrer Krankenschwester oder Hebamme daran, Ihre Krankenakten an den neuen Gesundheitsdienstleister zu übertragen. Die Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, dem Patienten, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer befugten Person medizinische Unterlagen in Form einer Kopie, eines Auszugs oder eines Auszugs zur Verfügung zu stellen. Die Gesundheitseinrichtung erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung der Dokumentation, die vom Patienten übernommen wird. Eine Krankenschwester in der primären Gesundheitsversorgung bietet umfassende Pflege für die deklarierten Patienten. Führt (gemäß dem geltenden Aufgabenbereich) Aufträge für Behandlungen und medizinische Verfahren aus, die von Krankenversicherungsärzten ausgestellt wurden.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.