Mein Sohn ist in Deutschland beschäftigt und hat eine sogenannte AOK. Während seines Aufenthalts in Polen möchte er einen Facharzt aufsuchen. Kann er den Besuch ohne polnische Versicherung nutzen? Ich möchte hinzufügen, dass er dauerhaft in Polen registriert ist.
Wie vom Nationalen Gesundheitsfonds angegeben, sollten alle versicherten Einwohner von EU-Ländern, die in andere EU-Länder reisen, die Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben, die eine Bestätigung für eine Krankenversicherung im Wohnsitzland darstellt. Dies gilt auch für Kinder. Auf dieser Grundlage können Sie bei einem Auslandsaufenthalt von der Gesundheitsversorgung im Rahmen des öffentlichen Versicherungssystems des Landes profitieren. Diese Regeln gelten auch in Polen, sodass jede Klinik verpflichtet ist, Patienten aufzunehmen, wenn sie über eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen.
POZ-Ärzte haben eine entsprechende Bestimmung im Vertrag, in der die Regeln für die Aufnahme von Patienten aus EU-Ländern und die Methode zur Abrechnung mit dem Nationalen Gesundheitsfonds für eine solche Beratung genau erläutert werden.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.