Ich habe eine Überweisung für eine Spa-Behandlung erhalten (Art der Behandlung: Rehabilitation in einem Spa-Krankenhaus). Ich bin 23 Jahre alt und studiere gerade. Welche Kosten muss ich tragen? Es werden definitiv die Kosten für die Reise sein, aber muss ich auch für Behandlung, Unterkunft und Essen bezahlen?
Unterkunft und Verpflegung im Spa-Sanatorium sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr für einen Tag des Patientenaufenthalts für Aufenthalte von 21 und 28 Tagen hängt vom Standard des Zimmers ab. Die Rate wird vom Gesundheitsminister festgelegt.
Ab dem 1. Oktober 2013 gelten gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 23. Juli 2013 über garantierte Leistungen im Bereich der Spa-Behandlung neue Teilzahlungssätze für Verpflegung und Unterkunft in einem Spa-Sanatorium. In der Verordnung heißt es: "Wenn der Aufenthalt des Empfängers in einem Spa-Sanatorium in zwei Abrechnungssaisonen fällt, wird die Gebühr unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage in einer bestimmten Abrechnungssaison berechnet."
Der Nationale Gesundheitsfonds trägt nicht:
- Reisekosten für Spa-Behandlung und Spa-Behandlung;
- Kosten für die Teilzahlung für Verpflegung und Unterkunft in Spa-Sanatorien;
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft während der ambulanten Behandlung;
- Aufenthaltskosten der Pflegekraft;
- zusätzliche Gebühren, z. B. Klimasteuern;
- Kosten für Naturheilkunde und Rehabilitationsmaßnahmen in Spa-Krankenhäusern, Spa-Sanatorien und ambulanten Spa-Behandlungen, die nicht mit der Grunderkrankung zusammenhängen und die direkte Ursache für die Überweisung an die Spa-Behandlung sind.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.