Ich bin 63 Jahre alt. Ich bin Lehrer-Pädagoge und stellvertretender Direktor. Ich erhalte eine Rente (Urteil des Verfassungsgerichts vom 22.11.2012), habe mein Arbeitsverhältnis nicht beendet - ich musste nicht, ich arbeite aktiv. Ich soll im Oktober ein Sanatorium bekommen. Kann ich auf L-4 gehen, da ich keinen Anspruch auf Krankenurlaub habe?
Zu diesem Thema sind bereits viele Interpretationen erschienen. Nicht alle Ansichten stimmen überein. Aus diesem Grund wäre es angebracht, diese Anfrage an die für den Wohnort zuständige NHF-Zweigstelle zu senden. Meiner Meinung nach kann ein Aufenthalt in einem Sanatorium im Rahmen eines Urlaubs oder im Rahmen eines Krankenstands erfolgen. Während sich der Arbeitnehmer im Rahmen eines Kranken- oder Urlaubsurlaubs im Sanatorium befindet, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit ihm nicht kündigen, und das Sanatorium wird auf die Dienstzeit angerechnet.
Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetz (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94 in der geänderten Fassung), das Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Journal of Laws von 2010, Nr. 77, Punkt 5012 in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.