Ich war im Krankenhaus und habe mich während einer Operation mit HBV infiziert. Wen kann ich verantwortlich machen?
In der oben genannten Situation ist es schwierig, einen bestimmten Schuldigen zu identifizieren. Um Fehler im Verfahren aufzuzeigen, die zu einer HBV-Infektion (Hepatitis B) hätten führen können, sollte die Verantwortung einzelner Personen oder Gesundheitseinheiten für eine solche Infektion festgelegt werden. Kapitel 13a des Gesetzes über Patientenrechte und des Bürgerbeauftragten für Patienten definiert die Regeln und Verfahren für die Bestimmung der Entschädigung und des Rechtsbehelfs im Falle eines medizinischen Ereignisses. Im Falle seines Auftretens kann der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter die Feststellung eines medizinischen Ereignisses verlangen, in diesem Fall die Feststellung der Person, die an einer HBV-Infektion schuld ist. Im Todesfall kann ein solcher Antrag von den Erben des Patienten gestellt werden. Der Antrag auf Feststellung eines medizinischen Ereignisses wird beim Provinzkomitee zur Beurteilung der für den Sitz des Krankenhauses zuständigen medizinischen Ereignisse eingereicht. Ein solcher Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem Datum zu stellen, an dem der Antragsteller von der HBV-Infektion Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht länger als innerhalb von drei Jahren ab dem Datum, an dem das Ereignis eingetreten ist. Die Einreichung des Antrags, auf dessen Grundlage die Woiwodschaftskommission für die Entscheidung über medizinische Ereignisse eine Entscheidung über ein medizinisches Ereignis erlassen hat, unterbricht die Verjährungsfrist der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Ansprüche aufgrund der vom Antrag abgedeckten Ereignisse. Der Antrag enthält die Daten des Patienten (Name, Nachname, Geburtsdatum, PESEL-Nummer oder -Serie und Nummer des Dokuments, das die Identität bestätigt), die Lieferadresse, die Daten der medizinischen Einrichtung, die das Krankenhaus leitet (Unternehmen, Sitz und Adresse des Krankenhauses), die Begründung des Antrags mit der Wahrscheinlichkeit der HBV-Infektion als Folge einer Infektion, einer Körperverletzung, einer Gesundheitsstörung oder des Todes des Patienten und des Eigentums oder eines immateriellen Schadens, Angabe, ob der Gegenstand des Antrags eine Infektion, eine Körperverletzung, eine Gesundheitsstörung oder der Tod des Patienten ist, Vorschlag der Höhe der Entschädigung und des Rechtsschutzes. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Rechte des Patienten und den Bürgerbeauftragten Patient (Journal of Laws von 2012, Punkt 159)
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.