Hat der Arzt das Recht, dem Patienten einen Hausbesuch zu verweigern?
JA. Hausbesuche umfassen keine Situationen, in denen eine direkte Lebensgefahr besteht, insbesondere bei Bewusstlosigkeit, Stürzen aus der Höhe, Brüchen, Verkehrsunfällen, plötzlichen Bewusstseinsstörungen, versehentlichen Verletzungen in Notsituationen, plötzlicher Atemnot, elektrischem Schlag, Geburt und Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Dann sollte das Rettungssystem Hilfe leisten. Gemäß der Anordnung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds Nr. 72/2009 / DSOZ vom 3. November 2009 zu den Bedingungen für den Abschluss von Verträgen wie der Grundversorgung haben Patienten Anspruch auf Hausbesuche im Falle einer plötzlichen Krankheit oder einer Verschlechterung der Gesundheit und der Unfähigkeit, sich am Ort der Leistungserbringung durch beraten zu lassen Arzt. Bei akuten Krankheiten und plötzlichen Krankheiten sowie wenn der Zustand der Gebühr dies erfordert, sollte die Beratung am Tag der Benachrichtigung erfolgen, während bei Patienten mit chronischen Krankheiten die Beratung zu einem mit dem Patienten vereinbarten Termin erfolgen kann. Der Dienstleister sorgt für die Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen von Montag bis Freitag ab von 8.00 bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen. Bei einem Hausbesuch kann der Patient ähnlich wie üblich persönlich, telefonisch oder von Dritten registriert werden. Wenn ein Patient der Ansicht ist, dass sein Hausarzt einen Hausbesuch zu Unrecht abgelehnt hat, hat er das Recht, beim Ombudsmann eine Beschwerde für versicherte Personen in einer bestimmten Provinzfiliale des Nationalen Gesundheitsfonds einzureichen. Als letztes Mittel haben Patienten auch das Recht, ihren gewählten Arzt zu wechseln. Rechtsgrundlage Verordnung Nr. 72/2009 / DSOZ des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds vom 3. November 2009 über den Abschluss und die Umsetzung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen wie: Grundversorgung.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.