Das eWUŚ-System ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, in einer Gesundheitseinrichtung zu überprüfen, ob wir Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung haben. Es reicht aus, ein Ausweisdokument zu haben und die PESEL-Nummer anzugeben.
Mit dem eWUŚ-System können Sie die Eignung für eine Behandlung einfach überprüfen. Ab dem 1. Januar 2013 müssen wir keine besonderen Dokumente mitbringen, wenn wir zum empfangenden Arzt des Nationalen Gesundheitsfonds gehen. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzeigen und Ihre PESEL-Nummer angeben. Dank dieser Daten prüft der Registrar im eWUŚ-System, ob wir Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung haben.
Wer ist die versicherte Person?
Alle Personen, die Krankenversicherungsbeiträge zahlen: Vollzeitbeschäftigte, deren Beiträge vom Arbeitsplatz bezahlt werden, Selbständige, die Beiträge zahlen, Arbeitslose und Personen, die keine Geschäftstätigkeit ausüben, die einen individuellen Versicherungsvertrag mit der Nationalen Krankenkasse unterzeichnet haben, Arbeitslose (in Arbeitsämtern registriert) ), Rentner und Familienangehörige von Versicherten, die von ihnen zur Versicherung angemeldet wurden (Kinder, Enkel, Ehepartner).
So registrieren Sie ein Familienmitglied für eine Versicherung
Eine Vollzeitbeschäftigte informiert ihren Arbeitgeber über die Bereitschaft, ein Familienmitglied für eine Versicherung anzumelden. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf dem ZUS ZCNA-Formular ein. Eine Person, die ein Unternehmen unabhängig führt, registriert ein Familienmitglied für die Versicherung, indem sie ein ZUS-ZCNA-Formular ausfüllt und an die entsprechende ZUS-Niederlassung sendet. Alle diese Daten werden an das eWUŚ-System übertragen. Sie werden täglich aktualisiert, so dass jeder neue Antrag oder jede Abmeldung aus dem Register der Versicherten sofort zur Kenntnis genommen wird.