Können Krankenschwestern eine Zoofirma gründen?
NEIN. Nach Art. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes über medizinische Tätigkeiten können Krankenschwestern ihren Beruf in Form einer zivilrechtlichen Partnerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Partnerschaft als Gruppenpfleger ausüben. Artikel 5 regelt das Problem der Ausübung ihres Berufs durch Krankenschwestern im Rahmen der medizinischen Tätigkeit. Die Bestimmung bezieht sich sowohl auf die Bestimmungen des Gesetzes über die medizinische Tätigkeit als auch auf andere Gesetze, wie das Gesetz über den Beruf der Krankenschwester und Hebamme. Eine Krankenschwester und eine Hebamme können praktizieren: 1) im Rahmen eines Arbeitsvertrags; 2) im Rahmen einer Geschäftsbeziehung; 3) auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags; 4) im Rahmen der Freiwilligenarbeit; 5) im Rahmen von Berufspraktika, die im Gesetz über die medizinische Tätigkeit aufgeführt sind: a) Einzelunternehmen als Einzelkrankenschwesterpraxis, Einzelkrankenschwesterpraxis nur am Ort des Anrufs, Einzelfachkrankenschwesterpraxis, Einzelfachkrankenschwesterpraxis nur am Anrufort, Einzelkrankenschwesterpraxis nur in ein Unternehmen einer medizinischen Einrichtung auf der Grundlage eines Vertrags mit dieser Einrichtung oder eine einzelne Fachpraxis einer Krankenschwester nur in einem Unternehmen einer medizinischen Einrichtung auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dieser Einrichtung, b) eine Lebenspartnerschaft, eine Personengesellschaft oder eine Partnerfirma als Gruppenkrankenschwester Krankenschwester oder Hebamme, die eine Einzelpraxis oder eine Einzelfachpraxis durchführt kann Personen beschäftigen, die keine Krankenschwestern oder Hebammen sind, um Hilfstätigkeiten (Kooperationsaktivitäten) durchzuführen. Durch die Partnerschaftsvereinbarung verpflichten sich die Partner, ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen, indem sie in einer bestimmten Weise handeln, die Partner haften gesamtschuldnerisch für ihre Verpflichtungen, und jeder Partner ist berechtigt und verpflichtet, die Angelegenheiten der Partnerschaft zu führen. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt keine Rechtsfähigkeit der Lebenspartnerschaft. Rechtsgrundlage: Gesetz über medizinische Tätigkeit (Journal of Laws von 2013, Punkt 217)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.