RÜCKERSTATTETE ARZNEIMITTEL - STRAFEN FüR APOTHEKEN WEGEN FEHLENDER INFORMATIONEN üBER DAS BILLIGERE ÄQUIVALENT EINES ERSTATTETEN ARZNEIMITTELS
Haupt / Auschecken / 2020

RÜCKERSTATTETE ARZNEIMITTEL - Strafen für Apotheken wegen fehlender Informationen über das billigere Äquivalent eines erstatteten Arzneimittels



Tipp Der Redaktion
Schlechte Bewegungen des Babys in der Schwangerschaft und Blasenentzündung
Schlechte Bewegungen des Babys in der Schwangerschaft und Blasenentzündung
Ab dem 1. Januar 2012 müssen Apotheken gemäß dem neuen Erstattungsgesetz auf Antrag des Patienten ein günstigeres Äquivalent eines erstatteten Arzneimittels ausstellen, das der Arzt auf dem Rezept verschrieben hat (falls vorhanden). Darüber hinaus sind Apotheken verpflichtet