Ich habe eine Frage zur Krankenversicherung. Kann ich meine Mutter versichern, die nirgendwo arbeitet, während sie in einem Geschäft arbeitet?
Vielleicht melden Sie während der Führung eines Unternehmens Ihre Mutter für die Krankenversicherung an, sofern sie bei Ihnen lebt.
Jede krankenpflichtpflichtige Person ist verpflichtet, Familienmitglieder für diese Versicherung anzumelden. Um ein Familienmitglied krankenversichert zu versichern, reicht es aus, sich von einer versicherungspflichtigen Person zu melden. Eine solche Mitteilung wird vom Beitragszahler an ZUS übermittelt. Der Beitragszahler ist verpflichtet, Familienangehörige des Versicherten der Krankenversicherung zu melden oder abzumelden.
Als Familienmitglied gilt im Sinne der Krankenversicherung: das eigene Kind, das Kind des Ehepartners, das Adoptivkind, das Enkelkind oder ein ausländisches Kind, für das das Sorgerecht eingerichtet wurde; oder ein ausländisches Kind in einer Pflegefamilie oder einem Familienwaisenhaus, bis sie 18 Jahre alt sind und wenn sie es bis zu ihrem 26. Lebensjahr studieren und wenn sie eine Bescheinigung über eine schwere Behinderung oder eine andere gleich behandelte Person haben - ohne Altersgrenze; der Ehegatte, Aszendenten, die mit der versicherten Person im selben Haushalt wohnen.
Vielleicht ist es auch erwähnenswert, dass Großeltern ihre Enkelkinder nur dann zur Versicherung anmelden dürfen, wenn keiner der Elternteile einer Krankenversicherungspflicht unterliegt oder keine Person ist, die nach den Bestimmungen über die Koordinierung von Arbeit oder Selbstständigkeit oder Versicherung Anspruch auf Gesundheitsversorgung hat. freiwillig. Das Antragsformular (zur Meldung oder Abmeldung eines Familienmitglieds der versicherten Person zu Krankenversicherungszwecken) lautet ZUS ZCNA - Meldung von Daten zu Familienmitgliedern zu Krankenversicherungszwecken.
Rechtsgrundlage: Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.