Ich leide seit meinem 11. Lebensjahr an einer bipolaren Depression und bin seit 7 Jahren in Remission, dh ich fühle mich gut. Der Arzt fordert mich jedoch auf, Lithium einzunehmen (ich nehme es ab dem 11. Lebensjahr). Auf dem Etikett steht, dass das Medikament die psychophysische Fitness beeinträchtigen kann, aber es gibt kein kategorisches Verbot. Nach der Einnahme der Medikamente geht es mir gut, ich schlafe nicht gut usw. Wenn das Autofahren einen Unfall verursacht (nicht meine Schuld), bin ich dann automatisch schuldig, weil ich Medikamente nehme?
Dieses Problem ist nicht eindeutig und Sie können diesbezüglich den Starost fragen. Meiner Meinung nach gibt es keinen Fehler in einer Situation, in der ein Arzt einem Patienten erlaubt, Fahrzeuge zu fahren. Bitte beachten Sie, dass ein befugter Arzt gemäß Art. 79 des Fahrgesetzes (Journal of Laws of 2014, Punkt 600) im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung die untersuchte Person zur Konsultation an einen Facharzt oder Psychologen überweisen oder zusätzliche diagnostische Tests anordnen kann. Ein autorisierter Arzt stellt der untersuchten Person nach Durchführung einer ärztlichen Untersuchung ein ärztliches Attest aus.
Das ärztliche Attest kann Einschränkungen enthalten, die sich aus dem Gesundheitszustand ergeben, und zwar im Rahmen von: 1) der Gültigkeitsdauer des Rechts zum Führen von Fahrzeugen; 2) Fahrzeuge, die von der Prüfperson gefahren werden dürfen, deren Ausrüstung, Kennzeichnung oder Anpassung; 3) Besondere Anforderungen an die Person, die das Fahrzeug fährt. Wenn das ärztliche Attest gesundheitliche Kontraindikationen für das Fahren oder Einschränkungen aufgrund des Gesundheitszustands aufweist, sendet der autorisierte Arzt eine Kopie davon an: 1) die Stelle, die die erneute Untersuchung durchführt, wenn die Person einen Antrag auf erneute Prüfung der ärztlichen Untersuchung gestellt hat; 2) der für den Wohnort der untersuchten Person zuständige Staroste nach 14 Tagen ab dem Datum der Untersuchung, wenn die untersuchte Person oder die Stelle, die die Untersuchung durchführt, keinen Antrag auf erneute Untersuchung gestellt hat oder das ärztliche Attest nach Wiederholung der Untersuchung ausgestellt wurde.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.