Ich bitte um dringende Hilfe. Ich bin 24 Jahre alt, es sind keine fünf Jahre vergangen, seit die letzte Prothese hergestellt wurde, und die aktuelle ist aufgrund von Veränderungen in der Mundhöhle unbrauchbar. Als 16-Jähriger hatte ich acht Zähne entfernt, zusammen mit dem harten Gaumen und dem Zahnfleisch aufgrund von Myxomkrebs. Ich konnte einen Termin vereinbaren, aber jetzt brauche ich Hilfe bei der Suche nach den richtigen Absätzen, um meine Prothese als Krebsüberlebender frei zu bekommen. Bitte helfen Sie.
Gemäß den geltenden Vorschriften kann der Patient im Rahmen der Krankenversicherung alle fünf Jahre eine Prothesenrückerstattung erhalten. Er hat auch die Möglichkeit, einen Arzt für die Prothese zu wählen. In krebsbedingten Fällen lohnt es sich, die NHF-Hotline zu nutzen. Natürlich kann der Nationale Gesundheitsfonds jeden Fall einzeln prüfen und eine Rückerstattung gewähren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://www.nfz.gov.pl/new/index.php
Rechtsgrundlage für die Operation ist die BESTELLUNG Nr. 77/2013 / DSOZ DES PRÄSIDENTEN DES NATIONALEN GESUNDHEITSFONDS vom 12. Dezember 2013 über den Abschluss und die Umsetzung von Verträgen über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen wie zahnärztliche Behandlungen. Basierend auf Artikel. 102 Absatz. 5 Punkte 21 und 25 und Artikel. 146 Absatz. 1 Punkte 1 und 3 des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung). In allen Angelegenheiten lohnt es sich auch, den Ombudsmann für Patientenrechte um Hilfe zu bitten, der in dieser Angelegenheit helfen sollte.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.