Medizintourismus: Die Öffnung der Grenzen hat die Behandlung im Ausland populärer gemacht. Indien und Thailand führen die Weltrangliste an. In Europa kommen die meisten Menschen zur Behandlung nach Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich, Ungarn und Polen. Wann kann man vom Nationalen Gesundheitsfonds im Ausland behandelt werden?
Immer mehr Polen nutzen im Rahmen der Sozialversicherung im Ausland medizinische Leistungen. Im Rekordjahr 2011 gingen 228 Polen oder 27 Prozent zur geplanten Behandlung. mehr als ein Jahr zuvor. Im Jahr 2011 war die Höhe der Ausgaben ebenfalls rekordverdächtig: Die geplante Behandlung im Ausland (die der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds bedarf) kostete den Nationalen Gesundheitsfonds über 17 Mio. PLN. Im Jahr 2012 ging die Zahl der Patienten zurück (152 Personen), da weniger Personen eine solche Behandlung beantragten. Die Fälle waren jedoch komplizierter und die Behandlung teurer (fast 15 Mio. PLN für eine geringere Anzahl von Patienten als im Vorjahr). In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden 50 Zustimmungen für mehr als 3 Mio. PLN für die geplante Behandlung erteilt. Die Anzahl der Ablehnungen bleibt bei 10%.
Wann können Sie im Ausland behandelt werden?
Nach dem Beitritt Polens zur EU / EFTA haben die im Nationalen Gesundheitsfonds versicherten Personen das Recht, auf Kosten des Fonds die Zustimmung zur geplanten Behandlung in anderen Mitgliedstaaten zu beantragen. Die Zustimmung wird vom Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds nach Prüfung des entsprechenden Antrags erteilt. Derzeit wird die Zustimmung zu einer Operation oder einem diagnostischen Test im Ausland nur in zwei Fällen erteilt: Wenn diese Art von Verfahren (Test) überhaupt nicht in Polen durchgeführt wird oder wenn die Dienstleistung in Polen erbracht werden kann, sondern die Wartezeit unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustands des Patienten; es ist zu lang. In Polen gibt es Wartelisten.
Jeder zur fachärztlichen Behandlung überwiesene Patient sollte beim Gesundheitsdienstleister in eine solche Liste eingetragen werden, wenn die Behandlung am Tag der Ankunft des Patienten nicht begonnen werden kann. Krankenhäuser und Ambulanzen erstellen separate Listen für stabile und dringende Fälle, so dass „dringende“ Patienten zuerst behandelt werden können.
Wenn jedoch in einem dringenden Fall die Aussicht besteht, 4 Monate auf das Verfahren zu warten, und es aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands früher durchgeführt werden muss, kann der Patient die Zustimmung zur Behandlung in einem anderen Land beantragen. Vor Erteilung der Einwilligung zur Behandlung im Ausland bestimmt der Präsident des Nationalen Gesundheitsfonds, ob gesetzliche Bedingungen vorliegen, einschließlich der Frage, ob die beantragte Behandlung zu garantierten Leistungen gehört. Der Fonds finanziert keine experimentelle Behandlung oder klinische Studien des Arzneimittels, und es gibt viele solcher Anwendungen.
Wie beantrage ich eine Behandlung im Ausland?
Grundlage für die Beantragung einer Behandlung im Ausland ist die Einreichung eines Antrags bei einer Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds (Antragsformular unter: www.nfz.gov.pl oder bei einer Abteilung des Nationalen Gesundheitsfonds). Das Dokument besteht aus drei Teilen. Der Patient absolviert Teil I, II und III - einen Spezialisten auf dem relevanten Gebiet der Medizin, der den Titel eines habilitierten Arztes oder Professors für medizinische Wissenschaften trägt.
Neben der Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustands und des wahrscheinlichen Krankheitsverlaufs begründet der Arzt, warum eine bestimmte Dienstleistung im Land nicht erbracht werden kann, und gibt die ausländische Gesundheitseinrichtung an, in der die Behandlung durchgeführt werden soll. Teil II des Antrags muss von einem vereidigten Übersetzer ins Englische oder in die Amtssprache des Behandlungslandes übersetzt werden.
Der Antrag sollte zusammen mit einer Übersetzung und Kopien der medizinischen Unterlagen bei der NFZ-Zweigstelle eingereicht werden, wo er überprüft werden muss. Bevor der NHF einen Patienten ins Ausland schickt, muss er sicherstellen, dass er im Land nicht behandelt werden kann. Wenn es keine formalen Hindernisse gibt, wird die Übersetzung an die ausgewählte medizinische Einrichtung im Ausland gesendet, um die Behandlungskosten zu vereinbaren, und die medizinische Dokumentation - überprüft durch den Woiwodschaftsberater des medizinischen Bereichs, auf den sich der Antrag bezieht.
Dann gehen alle Unterlagen an den Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds, der eine Entscheidung trifft. Manchmal gibt der Berater nationale Fachzentren an, und dann konsultiert der Nationale Gesundheitsfonds, ob ein bestimmter Fall dort behandelt werden kann. In diesem Fall erhält der Patient den Ort und das Datum der Behandlung. Viele Patienten sind froh, dass sie das Land nicht verlassen müssen. Einige wollen jedoch nicht in Polen behandelt werden und die Entscheidung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds vor dem Verwaltungsgericht anfechten.
Je nachdem, wie kompliziert der Fall ist, kann das Verfahren mehrere Stunden bis mehrere Monate dauern. Ein Patient, der im Ausland in EU-Länder behandelt wird, nimmt das Originalformular E112 zusammen mit einer Übersetzung von Teil II des Antrags an (bei Nicht-EU-Ländern basiert die Abrechnung auf einer Rechnung).
Die Zustimmung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen im Ausland einzuholen bedeutet, dass sich der Fonds verpflichtet, die Kosten für die Behandlung (Untersuchung) zu decken. Das E112-Formular ist ein internationales Dokument und bildet die Grundlage für die geplante Behandlung im Ausland in der gesamten EU und in den EFTA-Ländern. Was sollte eine in Großbritannien lebende und versicherte Polin tun, um in Polen zu gebären? Sie muss das E112-Formular von ihrem Versicherer ausfüllen lassen, damit sie in Polen gebären kann.
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