Ich habe eine Frage zu meinem Zahnersatz. Ich habe alle 5 Jahre Anspruch auf eine Prothese, und ich muss zwei Jahre warten, um sie herstellen zu können, da dies die Fristen beim Nationalen Gesundheitsfonds sind. Kann ich privat gehen, bezahlen, eine Rechnung nehmen und zum Nationalen Gesundheitsfonds bringen, und sie werden mein Geld zurückerstatten? Muss ich zuerst ohne Zähne gehen, bis ich eine Leitung beim National Health Fund habe? Ich kann es nirgendwo finden.
Die Bestimmungen der Verordnung sehen keine Möglichkeit zur Herstellung einer zweiten Prothese vor, wenn die Frist von 5 Jahren nicht abgelaufen ist. Das Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste sowie die Verordnung des Gesundheitsministers über dieses Gesetz über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung enthalten keine spezifischen Bestimmungen, die diese Situation erklären würden.
Sie können jedoch den Nationalen Gesundheitsfonds zu diesem Thema fragen. Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2013, Punkt 1462) des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen (Journal of Laws von 2008, Nr. Nr. 164, Punkt 1027, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.