Aufgrund des Fehlens der erforderlichen Genehmigungen und Genehmigungen erließ das Ministerium für Gesundheit und Sicherheit eine Entscheidung, die die Vermarktung und Verwendung des Biozidprodukts "ANTYCYD Specjalistyczny Antibacterial Preparation" in Polen untersagte.
Auf der Website der General Santary Inspectorate - unter der sogenannten öffentliche Warnung - Am Freitag wurde bekannt gegeben, dass der staatliche Poviat-Sanitärinspektor in Katowice aufgrund des Fehlens einer Genehmigung oder Genehmigung für den Parallelhandel oder einer Genehmigung für den Handel mit einem Biozidprodukt eine Entscheidung an das Unternehmen erlassen hat: S.T. Sp. z o.o. 41-400 Mysłowice, ul. Obrzeżna Północna 16.
Die Entscheidung verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts ANTYCYID Specialist Antibacterial Preparation, bis die entsprechende Genehmigung vorliegt.
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