Vor zwei Wochen hatte ich Kronen an den Zähnen einer. Leider hat der Zahnarzt die Farbe nicht richtig gewählt. Kann ich Werbung machen?
JA. Wenn eine Person die Hilfe eines Facharztes oder Zahnarztes in Anspruch nimmt, entsteht zwischen dem Patienten und dem Arzt sofort eine Art zivilrechtlicher Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen. Grundvoraussetzung für einen solchen Vertrag ist seine ordnungsgemäße und sorgfältige Erfüllung. Wenn nur eine der Vertragsparteien zufrieden ist, muss etwas dagegen unternommen werden.
Grundlage jedes Vertrags ist das Hochladen seiner Daten. Wenn Sie mit Ihrem Arzt einen Termin für eine bestimmte Farbe der Zahnkrone vereinbart haben, sollte der Zahnarzt diese Anforderung erfüllen, es sei denn, es war nicht möglich, die Art der Dinge zu erfüllen. Dies ist beispielsweise in einer Situation der Fall, in der es aufgrund des Fehlens solcher Komponenten nicht möglich ist, die Farbe der Krone zu wählen.
Vor der Durchführung des Service sollte der Arzt den Patienten darüber informieren, dass die Farbe der Krone nur der Farbe des verbleibenden Gebisses ähnlich ist und nicht den Eindruck eines perfekten, gleichmäßigen Gebisses erweckt. Ansonsten sollte der Zahnarzt alles tun, um den Patienten glücklich zu machen.
Bevor der Patient auf den vorgeschlagenen medizinischen Dienst Bezug nimmt, sollte er verständliche Informationen erhalten. Das Recht des Patienten, die Zustimmung zu einem medizinischen Dienst zu erteilen oder zu verweigern, ist eines der wesentlichen Elemente des Verfahrens zur Erbringung medizinischer Dienste. Grundlage für dieses Recht ist Art. 16 des Gesetzes vom 6. November 2008 über Patientenrechte und den Bürgerbeauftragten für Patientenrechte (konsolidierter Text: Journal of Laws of 2012, Punkt 159, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.