Hallo, ich habe am 2. August 2013 eine Überweisung an das Spa-Krankenhaus erhalten. Ich bin ein junger Mensch, aber nach 4 gynäkologischen Operationen. Ich habe jedoch eine sehr schlechte familiäre Situation, mein Vater ist sehr krank mit Lungenkrebs mit Lymphknotenmetastasen. Der Zusammenbruch ist im Mai vergangen, leider kann meine Mutter mir nicht helfen, meine Kinder in einer solchen Situation zu betreuen, weil mein Vater ständige Pflege benötigt. Kann ich eine Anfrage zur Änderung des Reisedatums schreiben und angeben, wann dies für mich gut wäre, einschließlich einer Fotokopie der letzten Tomographie meines Vaters? Und kann ich eine solche Anfrage per Post senden? Lassen Sie mich erwähnen, dass mein Gesundheitszustand solche professionellen Behandlungen erfordert. Ich bitte um Rat. Freundliche Grüße.
Das Datum der Überweisung an das Spa-Krankenhaus kann nicht verschoben werden. Sie können eine Überweisung nur stornieren, dies sollte so schnell wie möglich erfolgen. Sie sollten die Überweisung sofort an die Zweigstelle des Fonds zurücksenden. Jeder Rücktritt sollte begründet und schriftlich dokumentiert werden. Wenn der Grund für den Rücktritt ein Unfall oder eine Krankheit des Versicherten ist (z. B. ein Krankenhausaufenthalt), die durch ein geeignetes Dokument bestätigt wird, legt der Fonds einen neuen Termin für die Überweisung fest. Jeder dieser Fälle wird vom Nationalen Gesundheitsfonds einzeln untersucht, da jeder Fall anders ist.
Aufgrund dieser Situation sollte es keine Probleme geben, einen neuen, schnellen Aufenthaltstermin im Spa-Krankenhaus zu vereinbaren, da die Umstände die Notwendigkeit, andere Familienmitglieder zu betreuen, stärker machen als die Sorge um die eigene Gesundheit.
Der Nationale Gesundheitsfonds gibt sehr oft positive Meinungen zu solchen Themen ab. Es ist jedoch schwer zu sagen, wann der neue Aufenthaltstermin im Spa-Krankenhaus festgelegt wird.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.