Wer ist dafür verantwortlich, dem Patienten ein abgelaufenes Medikament zu geben? Krankenschwester oder Arzt?
Der Arzt oder die Krankenschwester ist je nach Situation verantwortlich. Sie können auch gemeinsam für die Verabreichung eines abgelaufenen Arzneimittels verantwortlich sein. Viel hängt von der Situation des Arztes, der Krankenschwester und des Patienten ab. Wenn es sich beispielsweise um die persönliche Verabreichung eines Arzneimittels durch einen Arzt handelt, liegt die Verantwortung für die Verabreichung eines abgelaufenen Arzneimittels ausschließlich beim Arzt. In einer Situation, in der der Arzt einer Krankenschwester, die das Verfallsdatum der Zubereitung nicht überprüft, die Verabreichung eines Arzneimittels anordnet, ist die Krankenschwester für die falsche Ausführung der medizinischen Anweisung und damit für die Verabreichung des abgelaufenen Arzneimittels verantwortlich.Es kann auch vorkommen, dass das verabreichte Medikament durch die Hände des Arztes und der Krankenschwester gelangt. Dann haben wir es mit ihrer kollektiven Verantwortung zu tun, da sowohl der Arzt als auch die Krankenschwester das Verfallsdatum des Medikaments überprüfen sollten. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Person, die auf eigene Rechnung die Ausführung einer Tätigkeit einer Person anvertraut, die bei der Durchführung dieser Tätigkeit unter ihrer Leitung steht und verpflichtet ist, seine Anweisungen zu befolgen, für Schäden verantwortlich ist, die durch das Verschulden dieser Person bei der Ausführung der ihm anvertrauten Tätigkeit verursacht wurden. Wer die Ausführung der Tätigkeiten einem anderen anvertraut, ist für den Schaden verantwortlich, den der Täter bei der Ausführung der ihm anvertrauten Tätigkeiten verursacht, es sei denn, er ist nicht an der Wahl schuld oder hat die Ausführung der Tätigkeiten einer Person, einem Unternehmen oder einer Einrichtung anvertraut, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Ausführung dieser Tätigkeiten befasst. . Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (Journal of Laws von 1964 Nr. 16 Punkt 93 in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.