Wenn eine Krankenhausinfektion aufgetreten ist, müssen Sie nach dem neuen Gesetz nicht vor Gericht gehen, um eine Entschädigung zu erhalten - Sie können dies dem Woiwodschaftsamt melden. Infolgedessen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung für eine nosokomiale Infektion schneller als vor Gericht zu erhalten, diese ist jedoch geringer.
Eine Entschädigung für Krankenhausinfektionen sowie für Fehldiagnosen, Komplikationen nach Operationen, Körperverletzungen, dauerhafte Gesundheitsschäden oder Todesfälle kann auch außergerichtlich beantragt werden. Das 2012 in Kraft getretene Gesetz eröffnet diesen Weg, um die Wartezeit auf Entschädigung zu verkürzen.
Entschädigung für nosokomiale Infektionen: Entscheidungsausschuss
Die Fälle werden von 16-köpfigen Ausschüssen geprüft, die von Woiwoden ernannt werden und aus Ärzten und Anwälten bestehen. Eine solche Kommission kann schneller auf den Fall reagieren, da sie im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft während eines Prozesses nicht nach Schuldigen sucht. Die einzige Aufgabe der Kommission besteht darin, festzustellen, ob der Patient tatsächlich einen Schaden erlitten hat. Daher ist diese Lösung in Fällen von Vorteil, in denen die Untersuchung Monate dauern würde und es unmöglich wäre herauszufinden, wer wann schuld war.
Kompensation der nosokomialen Infektion Schritt für Schritt
- Sie können sich nur über medizinische Vorfälle im Krankenhaus beschweren
- Sie müssen den gleichzeitigen Kampf um Schadensersatz vor Gericht aufgeben
- Sie können einen Antrag bei der Kommission innerhalb eines Jahres ab dem Datum stellen, an dem sich herausstellte, dass Sie infiziert waren, spätestens jedoch drei Jahre nach der Infektion
- Sie zahlen 200 PLN für die Übermittlung des Antrags an das Konto des Woiwodschaftsamtes
- Wenn der Ausschuss Ihren Antrag ablehnt, werden Sie die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche bezahlen, die im Voraus schwer zu bestimmen sind. Sie können ungefähr 2.000 PLN für eine Sitzung bezahlen: Die Kosten für ein Gutachten betragen 300-450 PLN; etwas mehr als 400 PLN für jedes Mitglied des Ausschusses für die Teilnahme an der Sitzung;
Die Höhe der Entschädigung für eine nosokomiale Infektion
Sie, das Opfer, schlagen der Kommission die Höhe der Entschädigung vor; Die Höchstentschädigungsbeträge wurden vom Ministerium festgelegt und betragen beispielsweise: für Infektionen oder Personenschäden bis zu 100.000 PLN, für den Tod eines geliebten Menschen - bis zu 300.000. PLN.
Letztendlich wird die Höhe der Entschädigung jedoch nicht von der Kommission, sondern von der Versicherungsgesellschaft festgelegt, die das Krankenhaus versichert, in dem beispielsweise eine Infektion aufgetreten ist. Die Versicherungsgesellschaft muss ihren Vorschlag innerhalb eines Monats nach der Entscheidung der Kommission über unseren Fall vorlegen. Wenn Sie feststellen, dass die vorgeschlagene Entschädigung zu niedrig ist, können wir sie ablehnen und vor Gericht gehen.