Wann habe ich nach einer Wirbelsäulenoperation Anspruch auf Rehabilitationsleistungen?
Die Rehabilitationsleistung wird einer versicherten Person gewährt, die nach Erschöpfung des Krankengeldes immer noch arbeitsunfähig ist, und eine weitere Behandlung oder therapeutische Rehabilitation verspricht die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Rehabilitationsleistungen werden für den Zeitraum gewährt, der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich ist, jedoch nicht länger als 12 Monate. Die Umstände der Rehabilitationsleistung werden von einem zertifizierten Arzt der Sozialversicherungsanstalt festgelegt. Die Entscheidung des Arztes ist die Grundlage für die Entscheidung über die Rehabilitationsleistung. Rehabilitationsleistungen werden nicht an Personen gewährt, die Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente, Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld oder Vorruhestandsgeld haben. Der Anspruch auf das Rehabilitationsgeld hängt nicht vom Vorliegen derselben Krankheit nach Ablauf des Krankengeldes ab, sondern von der anhaltenden, ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit, die durch dieselbe oder eine andere Krankheit oder durch mehrere Begleiterkrankungen verursacht wird. Die Verwendung des Wortes "still" in der zitierten Bestimmung des Gesetzgebers bedeutet auch, dass zwischen dem Zeitraum des Erhalts des Krankengeldes und dem Zeitraum des Erhalts des Rehabilitationsgeldes Kontinuität bestehen muss. Mit anderen Worten, der Staat, der das Recht auf Krankengeld und dann das Recht auf Rehabilitationsleistung rechtfertigt, kann nicht unterbrochen werden. Der Krankheitszustand einer bestimmten Person berechtigt sie daher nur dann zum Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung, wenn der Schweregrad dieses Krankheitszustands zu ihrer Arbeitsunfähigkeit führt.
Gesetz vom 25. Juni 1999 über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Journal of Laws von 2005, Nr. 31, Punkt 267, in der jeweils gültigen Fassung).
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.