Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Erstattung der Prothese, wohin muss ich gehen, um eine solche Behandlung vom Nationalen Gesundheitsfonds erstatten zu lassen, und ob es sich um eine Acrylprothese oder beispielsweise eine permanente Prothese handelt.
Die Frage betrifft wahrscheinlich die Frage eines künstlichen Acrylersatzes, der vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet wird. Es kann sowohl für Unterkiefer- als auch für Oberkieferfüllungen verwendet werden.
Die Acrylprothese ist die am wenigsten technologisch fortschrittliche künstliche Prothese.Der vom Nationalen Gesundheitsfonds vorgeschlagene Betrag für die Erstattung von Zahnersatz ermöglicht niemals den Kauf von Komponenten höchster Qualität, deren Ästhetik sehr hoch ist.
Ein Patient, der eine Erstattung für Zahnersatz beantragt, muss wissen, dass er gemäß der VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 30. August 2009 über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung einen Zahnarzt kontaktieren kann, der einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen unterzeichnet hat, einschließlich auf:
1) Vervollständigung fehlender Zähne mit einer herausnehmbaren Teilprothese unter Verwendung von aufgebogenen Elementen, die 1 Mal in 5 Jahren im Bereich von 5-8 fehlenden Zähnen in 1 Zahnbogen erhalten bleiben (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Tumorentfernung).
2) Bereitstellung eines zahnlosen Kiefers mit einer vollständigen Prothese im Unterkiefer / Oberkiefer mit einem funktionellen Abdruck, der alle 5 Jahre auf einem einzelnen Tablett vorgenommen wird (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren).
3) Versorgung des zahnlosen Kiefers mit vollständigem Zahnersatz im Unterkiefer, einschließlich einmal alle 5 Jahre einen funktionellen Abdruck auf einem einzelnen Tablett (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren).
Der Zahnersatz kann alle 5 Jahre gewechselt werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2009, Nr. 140, Punkt 1144, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.