Ich möchte fragen, ob ich mich für einen verlängerten Mutterschaftsurlaub von derzeit 52 Wochen entscheide. Wenn ich dann alleinerziehende Mutter bin, habe ich für den gesamten Zeitraum auch einen Abzug von 20%?
Eine Arbeitnehmerin kann spätestens 14 Tage nach der Geburt einen schriftlichen Antrag stellen, um ihr unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub einen zusätzlichen Vollzeit-Mutterschaftsurlaub zu gewähren, der sich aus Art. 182 (1a) § 1 des Arbeitsgesetzbuches und unmittelbar nach diesem Urlaub - Vollzeit-Elternurlaub aufgrund von Art. 182 (1a) § 1; Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag des Arbeitnehmers anzunehmen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik und der Sozialversicherungsanstalt.
Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.