Alles über Rezepte und deren Umsetzung
Verschreibung und Erstattung von Medikamenten
Auf der Grundlage eines von einem Arzt oder einer medizinischen Assistentin ausgestellten Rezepts erhalten Sie gegen eine Gebühr Grundmedikamente, Ergänzungsmedikamente und verschreibungspflichtige Medikamente:
- Pauschalbetrag - für Grundmedikamente (dies sind ausgewählte Medikamente, die Leben retten und für die Therapie notwendig sind. Die Gebühr beträgt 3,20 PLN) und verschreibungspflichtige Medikamente. Die Pauschale darf 0,5% nicht überschreiten. Mindestlohn für das Basismedikament und 1,5% für das verschreibungspflichtige Medikament.
- in Höhe von 30 Prozent oder 50 Prozent Arzneimittelpreise - für Komplementärmedikamente (dies sind ausgewählte Medikamente, die die Wirkung von Grundmedikamenten ergänzen).
Patienten, die an Infektions- oder Geisteskrankheiten leiden und geistig zurückgeblieben sind sowie an bestimmten chronischen, angeborenen oder erworbenen Krankheiten leiden, erhalten Medikamente und Medizinprodukte, die gemäß den oben genannten Regeln verschrieben wurden oder kostenlos sind.
Das Rezept ist 30 Tage gültig. Die einzigen Ausnahmen sind:
- Rezepte für Antibiotika und Notfallrezepte - 7 Tage,
- Rezepte für immunologische Präparate und aus dem Ausland importierte Arzneimittel für einzelne Anwender - 60 Tage.
Ersetzen Sie das Medikament durch ein billigeres Äquivalent
Es gibt eine Arzneimittelpreisgrenze für Grund-, Ergänzungs- und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Wenn der Preis des verschriebenen Arzneimittels das Limit überschreitet, kann der Apotheker Ihnen das Medikament ausstellen, indem er einen Zuschlag in Höhe der Differenz zwischen dem Preis des abgegebenen Arzneimittels und dem Preislimit berechnet.
mit demselben internationalen Namen, derselben Dosis, derselben pharmazeutischen Form und derselben therapeutischen Indikation, deren Preis die Preisgrenze nicht überschreitet. Dies gilt nicht, wenn das Rezept besagt, dass das verschriebene Medikament nicht gegen ein anderes ausgetauscht werden kann.
Wenn Ihr Arzt ein Medikament verschrieben hat, dessen Preis die Erstattungsgrenze überschreitet und dieses Präparat ein günstigeres Äquivalent aufweist, muss der Apotheker Sie darüber informieren, dass Sie ein billigeres Medikament kaufen können.
Wer hat Anspruch auf freie Drogen
- Kriegsinvaliden, ihre Ehepartner, die ihre alleinigen Angehörigen sind, sowie Witwen und Witwer gefallener Soldaten und verstorbener Kriegsinvaliden, die Anspruch auf Hinterbliebenenrenten haben, sowie unterdrückte Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Lieferung von Arzneimitteln, die mit dem Symbol "Rp" gekennzeichnet und in das Register der zugelassenen Arzneimittel eingetragen sind für den Handel auf dem Gebiet der Republik Polen. Sie müssen dem Arzt oder der Arzthelferin, die das Rezept ausstellt, ein Dokument vorlegen, das ihre Berechtigung bestätigt. Die Person, die das Medikament kauft, muss das Dokument der autorisierten Person vorlegen, das diese Berechtigung bestätigt.
- Militärische Invaliden haben auch Anspruch auf kostenlose Medikamente, die in den Listen der Grund- und Komplementärmedikamente enthalten sind.
- Menschen mit dem Titel "Geehrter Ehrenblutspender". Sie müssen den Ausweis „Geehrter Ehrenblutspender“ vorlegen.