Kann eine Mutter während des Mutterschafts- und Elternurlaubs arbeiten? Wenn ja, in welchem Umfang?
Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes regeln nicht die Frage der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub. Es scheint, dass eine solche Praxis zulässig ist, da es keine gesetzlichen Kontraindikationen gibt.
Andererseits kann ein Arbeitnehmer, der sich in Elternzeit befindet, sowohl beim derzeitigen als auch beim neuen Arbeitgeber eine Beschäftigung aufnehmen, sofern die Arbeit die Person nicht daran hindert, sich um das Kind zu kümmern. Ein Arbeitnehmer, der zusätzlichen Mutterschaftsurlaub / zusätzlichen Urlaub zu den Bedingungen des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nimmt, kann diesen Urlaub mit der Beschäftigung des Arbeitgebers, der ihn gewährt hat, in einer Höhe kombinieren, die die Hälfte der Vollzeitarbeitszeit nicht überschreitet. Dann wird das Mutterschaftsgeld proportional zur Arbeitszeit reduziert, in der die Arbeitnehmerin arbeitet, während sie von der oben genannten profitiert Ferien. Diese Regel gilt nur für Mitarbeiter und nicht für versicherte Nichtmitarbeiter.
Andererseits kann ein Arbeitnehmer, der Elternurlaub nimmt, die Inanspruchnahme dieses Urlaubs mit der Ausführung der Arbeit für den Arbeitgeber, der den Urlaub gewährt hat, in einer Höhe kombinieren, die die Hälfte der Vollzeitarbeitszeit nicht überschreitet. In diesem Fall reduziert sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes proportional zur Arbeitszeit, in der die Arbeitnehmerin während des Elternurlaubs arbeitet. Diese Regel gilt nur für Mitarbeiter und nicht für versicherte Nichtmitarbeiter.
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.