Hallo, ich arbeite seit über 2 Jahren als Krankenschwester in einem Krankenhaus. Ich beschloss, ein eigenes Unternehmen zu gründen, das sich auf Reisen zum Patienten und die Durchführung grundlegender Verfahren (Injektionen, Austausch von Verbänden usw.) bezog. Muss ich gesetzlich ein eigenes Büro haben (wenn ja, welche Anforderungen gibt es)? Natürlich möchte ich vermeiden, ein Büro haben zu müssen.
Derzeit ist es nicht erforderlich, dass eine Krankenschwester ein eigenes Zimmer hat, um geschäftliche Aktivitäten ausführen zu können. Nach Art. 19 Absatz 3 u.d.l. Krankenschwestern dürfen ihren Beruf im Rahmen der medizinischen Tätigkeit als Einzelpraxis nur am Ort des Anrufs ausüben.
Die Aufgabe der Krankenschwester besteht darin, medizinische Hilfe im Grunde genommen dort zu leisten, wo sich der Patient gerade befindet. Daher ist es der Krankenschwester gemäß dem Gesetz über medizinische Aktivitäten möglich, ihre Dienste bei dem Patienten zu Hause zu erbringen.
Wenn eine Krankenschwester oder Hebamme als einzelne Facharztpraxis medizinische Tätigkeiten ausüben möchte, muss sie sich auch auf Krankenpflege oder Hebammen oder auf einen anderen für die Gesundheitsversorgung geltenden Bereich spezialisieren. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sind erforderlich; In den letzten 6 Jahren vor dem Antrag auf Zulassung kann die Berufsausübung nicht länger als 5 Jahre unterbrochen werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass Krankenschwestern und Hebammen, die im Rahmen einer Vereinbarung mit dieser Einrichtung nur im Unternehmen einer medizinischen Einrichtung medizinische Tätigkeiten ausüben möchten, ebenfalls von der Verpflichtung befreit sind, Zimmer zu haben.
Rechtsgrundlage: Gesetz über medizinische Tätigkeit (Journal of Laws von 2013, Punkt 207)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.