DER OBERSTE VERWALTUNGSGERICHTSHOF BESTäTIGT DIE POSITION DES KOMMISSARS FüR BIOLOGISCHE ARZNEIMITTEL
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Der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Position des Kommissars für biologische Arzneimittel



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Ende Mai dieses Jahres. Das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Warschau, in dem die Richtigkeit der Präzedenzfallentscheidung des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte vom 11. Juni 2018 bestätigt wurde. Es betraf das Verfahren und das Verfahren für die Lieferung