Ich habe einen mäßigen Grad an Behinderung, der 1999 vom County Disability Team zertifiziert wurde, und ich habe eine Behinderung mit dem Eintrag, dass sie seit meiner Kindheit existiert. Kann ich deshalb vorzeitig in den Ruhestand gehen? Ich habe über 35 Jahre Arbeit und arbeite immer noch. Wenn ja, in welchem Alter? Mein Geburtsjahr ist 1960. Bitte verweisen Sie mich nicht auf ZUS-Informationen, da einige ja sagen, andere nicht. Die dort bestehenden Bestimmungen werden unterschiedlich ausgelegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Zunächst ist die Invalidenrente oder die Sozialrente von der Altersrente zu unterscheiden. Grundsätzlich sehen die Bestimmungen des Gesetzes vor, dass eine behinderte Person, deren Behinderung von Geburt an andauert oder bis zum Alter von 18 oder 25 Jahren vor der ZUS-Einrichtung nachgewiesen wurde, Anspruch auf eine Sozialrente hat. Begünstigter ist eine Person, die aufgrund einer Störung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die vor dem 18. Lebensjahr oder während der Schul- oder Universitätsausbildung - vor dem 25. Lebensjahr oder während des Doktorats oder der Forschungsbestrebungen aufgetreten ist, völlig arbeitsunfähig ist. Eine Sozialrente wird nicht an Personen gewährt, die:
- einen festen Anspruch auf eine Altersrente, ein Ruhestandsgehalt, eine Invalidenrente, eine Vorruhestandsleistung, eine Vorruhestandszulage oder eine Lehrerentschädigungsleistung hat;
- Leistungen bei Behinderung von ausländischen Einrichtungen erhalten,
- hat einen begründeten Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (Teil der Rente) durch eine Organisationseinheit von ZUS oder durch eine andere Renten- und Rentenbehörde als diese Einrichtung (z. B. KRUS) in Höhe von mehr als 200% des niedrigsten Rentenbetrags aufgrund der vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Die Altersrente wird nach Dokumentation der Teil- und beitragsunabhängigen Arbeitsjahre erworben. Wenn eine behinderte Person seit 35 Jahren arbeitet oder arbeitet, sollte sie dies ZUS melden, um festzustellen, ob sie die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.