Ich war vom 17. August an mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. März 2016 beschäftigt. Es stellte sich heraus, dass ich ab Mitte Juli mit Zwillingen schwanger war, was ich nicht wusste. Der Arzt hat mir bereits befohlen, mich hinzulegen. Kann ich eine Befreiung beantragen und wird sie bezahlt?
Wenn die Schwangerschaft erfordert, dass der Verlauf des Verlaufs unter ärztlicher Aufsicht steht und der Gynäkologe oder Hausarzt angibt, dass während dieser Zeit keine Arbeiten durchgeführt werden sollten, lohnt es sich, den Krankenstand zum Wohle Ihrer selbst und Ihrer Kinder zu nehmen. Zunächst ist zu beachten, dass Sie während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Ausführung der Arbeit haben. Der Arbeitnehmer erhält Leistungen zum Ausgleich dieser Vergütung zunächst in Form eines Krankengeldes vom Arbeitgeber und dann in Form eines Krankengeldes.
Die Regeln zur Bestimmung der Höhe des Krankengeldes sind identisch mit den Regeln zur Bestimmung der Grundlage des Krankengeldes (Art. 92 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuchs). Letzteres ist im Gesetz vom 25. Juni 1999 über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft geregelt.
Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft sowie während des Mutterschaftsurlaubs nicht kündigen oder kündigen, es sei denn, es gibt Gründe, die die Kündigung des Vertrags ohne Vorankündigung aufgrund ihres Verschuldens rechtfertigen, und die Gewerkschaftsorganisation, die die Arbeitnehmerin vertritt, hat zugestimmt, den Vertrag zu kündigen. Das ist es, was Kunst. 177 des Arbeitsgesetzbuches. In Übereinstimmung mit dieser Position lohnt es sich in einigen Fällen, krankgeschrieben zu werden. Die Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes wird unter Berücksichtigung des Entgelts festgelegt, das der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber erhält, bei dem er während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit beschäftigt war.
Rechtsgrundlage Das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998, Nr. 21, Punkt 94, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.