Ich bin schwanger und zahle KRUS-Beiträge. Bekomme ich eine Geburtsergänzung? Welche Anforderungen muss ich erfüllen? Bitte um Rat, danke.
Nach dem vom 1. September 2013 geänderten Art. 15 Sek. 1 und sek. Gemäß Artikel 1a des Gesetzes vom 20. Dezember 1990 über die Sozialversicherung der Landwirte hat die versicherte Person (Landwirt, Haushaltsmitglied) Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Vierfachen der Grundrente bei Geburt. Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ist ein Antrag, der bei der KRUS-Organisationseinheit auf dem KRUS SR 24-Formular zusammen mit der abgekürzten Geburtsurkunde des Kindes eingereicht wird.
Wenn die Mutter des Kindes das Recht auf Mutterschaftsgeld nach dem universellen System erworben hat, hat der Vater des Kindes (ein Landwirt, ein Haushaltsmitglied), der die Versicherungsbedingung für die Geburt des Kindes erfüllt, Anspruch auf Mutterschaftsgeld, unabhängig von dem Mutterschaftsgeld, das die Mutter des Kindes für eine Beschäftigung erhält. Das Mutterschaftsgeld wird einmalig in Höhe des Vierfachen der Grundrente bei der Geburt des Kindes gezahlt.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 20. Dezember 1990 über die Sozialversicherung für Landwirte (Journal of Laws von 2013, Punkt 1403 in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
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Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.