Das Problem ist, dass mein 33-jähriger "Sohn" von seiner Frau verlassen wurde. Nicht nur das, er verehrt sogar seinen Sohn, der 10 Jahre alt ist. Natürlich beschränkt sich diese Anbetung auf den Kontakt, nicht auf die Verantwortung für ihn. Nun, mein 33-jähriger "Sohn" arbeitet nicht und sucht immer einen Job (fast wie der andere Ferdek Kiepski - mit seiner Ausbildung gibt es in diesem Land keinen Job), außerdem hat er große Schulden und vermeidet legale Arbeit, so dass Gerichtsvollzieher keine Zahlungsrückstände einziehen konnten. Vor kurzem hat mein Ex-Sohn eine Klage gegen mich wegen Unterhalts für ihren Enkel erhoben. Soweit ich weiß, zahlt mein "Sohn" ihre Hände und nimmt keine Quittungen entgegen, weil sie ihn erpresst, dass er ihn seiner elterlichen Rechte berauben wird. Ich frage, wie ich beeinflussen kann, was mein Erwachsener tut, aber nur mit dem Namen "sonny". Ich weiß nicht, was ich tun soll, weil ich angesichts unseres Gesetzes hilflos bin, was auch immer ich tue, ich bin in einer Verlustposition. Was für eine rechtliche Neugier, dass Eltern für ihre erwachsenen Kinder zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Wenn ich mit "Sohn" spreche, wenn er anfängt zu arbeiten, sagt er, dass es seine Sache ist und nichts für mich. Was kann ich in einer solchen Situation tun, da in Polen keine Verpflichtung zur Arbeit besteht und für erwachsene Kinder Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen? Hat dieses Land wirklich solche schwachsinnigen Gesetze?
In Polen gibt es ein Gesetz, nach dem die Mutter des Kindes, d. H. Die Großmutter des Kindes, beim sogenannten Ersatz des Sohnes Unterhalt zahlen muss. Es ergibt sich in der Regel aus Art. 129 des Familien- und Vormundschaftskodex. Die Unterhaltspflicht wird den Nachkommen vor den Aszendenten und den Aszendenten vor den Geschwistern auferlegt; Wenn es mehrere Nachkommen oder Vorfahren gibt, belasten Sie die Nachbarn einen Schritt vor den anderen. Angehörige sind gleichermaßen mit der Unterhaltspflicht in Teilen belastet, die ihren Verdiensten und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.
Die Verpflichtung zur Unterstützung und Erziehung von Kindern liegt in erster Linie bei ihren Eltern. Das heißt, wenn einer der Elternteile tot ist, liegt die Verpflichtung, alle mit dem Unterhalt und der Erziehung des Kindes verbundenen Belastungen zu tragen, grundsätzlich beim anderen Elternteil. Nur wenn festgestellt wird, dass der überlebende Elternteil seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kind nicht ganz oder teilweise nachkommen kann und sich das Kind daher in Not befindet, kommt die subsidiäre Verpflichtung weiterer Verwandter ins Spiel.
Für den Fall, dass der Unterhaltsschuldner seine Verpflichtungen aufgrund mangelnder Beschäftigung nicht erfüllen kann, verpflichtet die Gemeinde, in der er wohnt, den Schuldner, sich als Arbeitsloser oder Arbeitssuchender beim poviat-Arbeitsamt anzumelden, und informiert dieses Amt auch über die Notwendigkeit einer Aktivierung Berufsschuldner.
Rechtsgrundlage: Das Familien- und Vormundschaftsgesetz (Journal of Laws of 2012, Punkt 788, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.