Nach der Behandlung im Krankenhaus erhielt ich eine Überweisung an ein Sanatorium. Der National Health Fund stellte mich nach Überprüfung in die normale Warteschlange. Als ich an die Reihe kam, wurde mir eine Überweisung geschickt. Ich war nicht zu hause Meine Schwester bestätigte die Quittung am 22. November 2012. Am 23. November hatte ich einen Termin beim Arzt, ich fühlte mich sehr schlecht, der Termin für die Aufnahme ins Krankenhaus wurde sogar für den 26. November 2012 vereinbart. Der Aufenthalt im Sanatorium sollte am 1. Dezember beginnen. Am 23. November (Freitag) überwies ihn mein Sohn an den Nationalen Gesundheitsfonds und bat um eine Verschiebung aufgrund meiner Krankheit. Ich wartete ruhig auf das nächste Date. Als ich Ende Januar 2013 anrief, hörte ich, dass meine Überweisung abgesagt wurde, weil ich zurückgetreten war. Kann ich im Rahmen der Beschwerde weiterhin die Wiederherstellung des Rechts auf Sanatoriumsbehandlung verlangen? Ich möchte erwähnen, dass die 14-tägige Frist für die Übermittlung der Überweisung nicht vor dem Beginn der Behandlung eingehalten wurde.
Leider hängt im obigen Fall vieles vom Verhalten der Angestellten im Nationalen Gesundheitsfonds ab. Die Provinzabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) übermittelt dem Empfänger spätestens 14 Tage vor dem Behandlungstermin eine bestätigte Überweisung. Im Falle eines Rücktritts vom Ort oder Datum der Spa-Behandlung sollte der Empfänger die bestätigte Überweisung zur Spa-Behandlung unverzüglich an die NHF-Abteilung zurücksenden, nicht anders. Andererseits erkennt die Fondsabteilung im internen Verfahren den Rücktritt vom vorgeschlagenen Datum und die Rückgabe der bestätigten Überweisung zur Spa-Behandlung als in besonderen, dokumentierten Fällen gerechtfertigt an, insbesondere wenn der Grund: ein zufälliger Unfall ist; die Krankheit des Empfängers (z. B. Krankenhausaufenthalt). Wenn der Rücktritt von der von der NFZ festgelegten Frist anerkannt wird oder es nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist mit der Behandlung zu beginnen, legt die Zweigstelle des Fonds nach Möglichkeit und in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Datum des Eingangs der Überweisung einen neuen Termin für die Durchführung der Überweisung fest. Es ist der Fonds, der entscheidet, ob er die Abreise verschieben kann. Normalerweise ist es nicht möglich, eine Spa-Behandlung zu einem anderen zusätzlichen Zeitpunkt durchzuführen, da die Überweisungen für die Behandlung in einem Sanatorium anstehen. In einer solchen Situation fällt der Patient automatisch an das Ende der Warteschlange und das Warten auf den Antrag wird erneut verarbeitet.
Es ist zu beachten, dass das Fehlen einer schriftlichen Dokumentation des Rücktritts vom Ort oder Datum der Spa-Behandlung als ungerechtfertigte Rückgabe der Überweisung behandelt wird, die als neue Überweisung behandelt und als gültig angesehen wird.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers vom 7. Juli 2011 über die Überweisung zur Spa-Behandlung oder Spa-Rehabilitation (Journal of Laws von 2011 Nr. 142 Punkt 835 in der jeweils gültigen Fassung) Anhang zum Beschluss des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds Nr. 4/2010 / DSM am 15. Januar 2010
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.