Ich hatte eine obere und untere Prothese für die Summe von 1.350 PLN. Nach ein paar Monaten waren die Backenzähne abgenutzt, der Biss wurde gesenkt - ich sah schrecklich aus. Ich ging mit einer Beschwerde zu meinem Zahnarzt. Die 4 Backenzähne in der unteren und oberen Prothese wurden im Rahmen der Garantie ersetzt. Nach ungefähr 2 Monaten kam ich jedoch zu dem Schluss, dass diese Prothese schlecht aussieht. Ich habe immer noch einen tieferen Biss (vorher habe ich versucht, meine Lippen mit Übungen anzupassen) und Ecken fallen gelassen. Nachts fällt die untere Prothese heraus. Es schafft ein Problem, wenn ich singe (schlechte Diktion). Ich habe erneut schriftlich eine Beschwerde mit dem Datum 09/04/2015 eingereicht und einen Rückerstattungsantrag wegen übermäßiger Belästigung gestellt (ich vermeide Menschen, die Prothese klopft beim Essen, ich sehe schlecht aus, das Kinn ragt nach vorne, die Mundwinkel hängen durch, der untere fällt nachts heraus). Das Jahr ist seit dem 24. April 2015 vergangen. Wie ist meine rechtliche Situation? Es geht auch darum, welche Garantie für private Prothesen verfügbar ist. Der Zahnarzt arbeitet in einer Klinik, in der die Leistungen vom National Health Fund erbracht werden.
Die Garantie wird vom Zahnarzt gewährt, der eine Garantieerklärung für den zahnärztlichen Dienst einreicht, in der die Pflichten des Zahnarztes und die Rechte des Patienten für den Fall festgelegt sind, dass die Sache (Zahnersatz) nicht die in dieser Erklärung angegebenen Eigenschaften aufweist. Die Garantieerklärung des Zahnarztes kann in der Anzeige enthalten sein. Zu den Verpflichtungen des Zahnarztes können insbesondere die Erstattung des gezahlten Preises, der Ersatz der Prothese durch ihre Installation oder die Reparatur und Erbringung anderer Dienstleistungen gehören. Wenn eine Garantie für die Qualität des Zahnersatzes gewährt wurde, wird im Zweifelsfall davon ausgegangen, dass der Zahnarzt verpflichtet ist, den physischen Defekt des Zahnersatzes zu beseitigen oder einen neuen, fehlerfreien zu liefern, sofern diese Mängel innerhalb der in der Garantieerklärung angegebenen Frist aufgedeckt werden. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Garantiezeit zwei Jahre ab dem Datum, an dem die Prothese installiert wurde. Der Garantiegeber (Zahnarzt) gibt die Garantieerklärung klar und verständlich ab.
Wichtig: 1. Der Garantiegeber gewährleistet für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Ausstellungsdatum den effizienten Betrieb des Verkaufsgegenstandes. 2. Der Garantiegeber verpflichtet sich, Sachmängel kostenlos zu beseitigen, wenn die Mängel innerhalb von 24 Monaten ab dem Ausstellungsdatum aufgedeckt werden, oder den Kaufgegenstand fehlerfrei zu liefern. Der Käufer hat Anspruch auf eine Anfrage nach einem fehlerfreien Verkaufsgegenstand, wenn innerhalb der Garantiezeit mindestens 4 Reparaturen durchgeführt wurden und der Verkaufsgegenstand noch fehlerhaft ist. 3. Die Haftung aus der Garantie deckt nur Mängel ab, die sich aus dem mit dem Verkaufsgegenstand verbundenen Gründen ergeben. 4. Bei Mängeln liefert der Käufer den Verkaufsgegenstand auf Kosten des Bürgen an die Servicestelle. 5. Der Garantiegeber verpflichtet sich, die sich aus dieser Garantie ergebenden Verpflichtungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung des Verkaufsgegenstandes zu erfüllen. 6. Der Garantiegeber trägt das Risiko eines versehentlichen Verlusts oder einer Beschädigung des Verkaufsgegenstandes ab dem Datum seiner Lieferung an den Garantiegeber bis zum Datum seines Eingangs beim Käufer. 7. Die Garantie umfasst nicht: vom Käufer verursachte mechanische Schäden, Schäden und Mängel, die durch die Verwendung und Lagerung der Prothese entgegen der Gebrauchsanweisung entstehen, Reparaturen, die der Käufer selbst durchführt. 8. Die Garantie gilt in Polen. 9. Die Garantie schließt die Rechte des Käufers, die sich aus der Nichteinhaltung des Vertrages durch den Zahnersatz ergeben, nicht aus, beschränkt oder setzt sie nicht aus.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.