Ab dem 1. Januar 2012 können alle Väter, die ihrem Partner bei der Pflege ihres Babys im Mutterschaftsurlaub helfen möchten, zwei Wochen Urlaub nehmen.
Der Urlaub kann von jedem Vater genutzt werden, dessen Kind noch nicht 1 Jahr alt ist. Die Dauer beträgt 14 Kalendertage. Es umfasst Samstage, Sonntage und andere arbeitsfreie Tage.
Der Urlaub kann nicht in Teile geteilt werden, z. B. können Sie 7 freie Tage zweimal nutzen. Es ist nicht länger, wenn die Zwillinge geboren werden. Väter, die ein Kind adoptieren, können ebenfalls gehen, sofern sie jünger als 7 Jahre sind. Bei einem Kind, dessen Schulpflicht verschoben wurde, wird die Grenze verschoben, bis das Kind 10 Jahre alt ist.
Während des Urlaubs genießt ein Mann ähnliche Privilegien wie eine Frau im Mutterschaftsurlaub, z. B. ist sie gesetzlich vor Entlassung geschützt. Der Antrag auf Vaterschaftsurlaub muss spätestens 7 Tage vor Beginn eingereicht werden. Vaterschaftsurlaub ist mit der Möglichkeit verbunden, Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Um sich dafür bewerben zu können, müssen Sie ZUS Folgendes vorlegen:
- eine gekürzte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder eine gerichtliche Entscheidung über dessen Adoption
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass dem Arbeitnehmer Vaterschaftsurlaub gewährt wurde (die Dauer des Urlaubs muss ebenfalls angegeben werden)
- eine Erklärung, dass das Mutterschaftsgeld für die Dauer des Vaterschaftsurlaubs noch nicht in Anspruch genommen wurde, z. B. aus einem anderen Grund
- Bescheinigung des Beitragszahlers auf dem ZUS Z-3-Formular (wenn die versicherte Person Arbeitnehmer ist).