Erstattet der Nationale Gesundheitsfonds die Kosten für die Rehabilitation einer behinderten Person zu Hause, die die Hilfe einer Krankenschwester in Anspruch nehmen muss? Kann in diesem Fall auch die medizinische Hilfe erstattet werden?
JA, in einigen Fällen kann der Patient auf die Hilfe eines Arztes und einer Krankenschwester zu Hause zählen. Es hängt mit dem chronischen Zustand der Krankheit zusammen, der eine Rehabilitation zu Hause unter Aufsicht eines Arztes und einer Krankenschwester rechtfertigt. Diese Arten von Dienstleistungen beziehen sich auf die medizinische Grundversorgung, spezialisierte Dienstleistungen, Rehabilitation, Langzeitpflege sowie Verfahren, die als "separat vertraglich vereinbart" definiert sind. Die Rehabilitation zu Hause kann Personen angeboten werden, die aufgrund der Unfähigkeit, sich unabhängig zu bewegen, keine ambulanten Leistungen erbringen können, aber eine Rehabilitation oder Physiotherapie benötigen. Diese Form der Behandlung gilt für Patienten mit Bewegungsstörungen, die verursacht werden durch: - fokale Hirnverletzungen, z. B. nach Hirnembolie, hämorrhagischen Schlaganfällen, Verletzungen (bis zu 12 Monate nach dem Ereignis); - Rückenmarksverletzung (bis zu 12 Monate nach der Verletzung); - chronisch fortschreitende Krankheiten (Myopathien, Parkinson-Krankheit, Polymyositis, spinale Muskelatrophie, Hirntumoren, Demyelinisierungsprozesse, Kollagenose, chronische extrapyramidale Syndrome, rheumatoide Arthritis); - degenerative Erkrankungen der Hüft- oder Kniegelenke nach Arthroplastik (bis zu 6 Monate nach der Operation); - Verletzungen der unteren Extremitäten (bis zu 6 Monate nach der Verletzung). Im Rahmen der therapeutischen Rehabilitation zu Hause kann der Patient sowohl einen Facharzt beraten als auch Hilfe in Form von physiotherapeutischen Verfahren erhalten. Die Rehabilitationszeit beträgt bis zu 4 Wochen, wobei die Möglichkeit besteht, den Zyklus je nach Zustand des Patienten alle 12 Wochen zu wiederholen. In berechtigten Fällen kann die Rehabilitation zu Hause verlängert werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation vom 30. August 2009 (Journal of Laws Nr. 140, Punkt 1145)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.