Ich bin sehr krank, ich brauche ein Rehabilitationsbett und ein Gehgestell. Bitte teilen Sie mir die Rückerstattungsrichtlinien für diese Geräte mit.
Balkone und Stützen, die das Gehen erleichtern, können durch eine Rückerstattung nicht öfter als einmal alle 5 Jahre erhalten werden. Das Preislimit für einen Balkon beträgt 240 PLN. Ärzte, die befugt sind, Bestellungen für ein Gehgestell zu erteilen:
- einen Arzt mit Spezialisierung 1. Grades in Orthopädie und Traumatologie oder einen Spezialisten für orthopädische Chirurgie oder Trauma-Orthopädie oder Orthopädie und Traumatologie oder Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates;
- Arzt mit Spezialisierung 1. Grades in Neurologie oder Spezialist für Neurologie oder pädiatrische Neurologie;
- Chirurg - Arzt mit Spezialisierung 1. Grades auf medizinische Rehabilitation oder Spezialist für allgemeine Rehabilitation oder medizinische Rehabilitation;
- Ein Spezialist für Rheumatologie;
- Hausarzt.
Das Rehabilitationsbett wird nicht erstattet. Im Gegensatz dazu unterliegen die Anti-Dekubitus-Matratze und das Anti-Dekubitus-Kissen. Das Anti-Dekubitus-Kissen wird alle 2 Jahre erstattet, das Preislimit beträgt 100 PLN. Bei einer Anti-Dekubitus-Matratze beträgt das Preislimit jedoch alle 3 Jahre 550 PLN. Ärzte, die befugt sind, ein Kissen und eine Anti-Dekubitus-Matratze zu bestellen:
- Hausarzt;
-Ein Arzt mit einer Spezialisierung 1. Grades auf medizinische Rehabilitation oder ein Spezialist für allgemeine Rehabilitation oder medizinische Rehabilitation;
-Rheumatologe;
- Chirurg - Arzt mit Spezialisierung 1. Grades in Orthopädie und Traumatologie oder Facharzt für orthopädische Chirurgie oder traumatische orthopädische Chirurgie oder Orthopädie und Traumatologie oder Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates;
- Ein Neurologe.
Rechtsgrundlage: VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 29. August 2009 über garantierte Leistungen im Bereich der Lieferung von Medizinprodukten, bei denen es sich um orthopädische Geräte und Hilfsmittel handelt (Journal of Laws von 2009 Nr. 139, Punkt 1141, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.