Kann eine Frau im Alter von 56 Jahren nach 31 Jahren als Lehrerin wirklich von einer Sanatoriumsbehandlung profitieren? (Ich möchte arbeiten und meine Gesundheit stärken). Lassen Sie mich erwähnen, dass ich ein aktiver Lehrer bin und daher keinen Anspruch auf Urlaub habe. Im Oktober 2013 reichte ich bei der NFZ einen Antrag bei einem Sanatorium ein. Vor einigen Tagen erhielt ich vom 31. März bis 21. April 2015 eine Überweisung an den Kurort (einschließlich der Ferienpause: 2. bis 7. April). In meiner Umgebung wird interpretiert, dass ich keinen Krankenurlaub nehmen kann, sondern unbezahlten Urlaub nehmen muss - der Aufenthalt dauert 21 Tage (in diesem Fall besteht die Aussicht auf einen hungrigen Monat). Ich habe Ihre Meinung zu einer ähnlichen Angelegenheit gelesen. Ich habe verstanden, dass es möglich ist, während des Krankenstands in einem Sanatorium zu bleiben. Wie bringt man den Arzt dazu, L4 freizugeben und welches? Familie - vor der Abreise? Oder vielleicht der aus dem Sanatorium? Was ist mit der 6-tägigen Urlaubszeit, d. H. Vom 2. bis 7. April? Ich bitte um eine genaue Erklärung und Angabe der Rechtsgrundlage.
Bei der Klärung des Problems des Aufenthalts in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Urlaubs und des Arzturlaubs sollte darauf hingewiesen werden, dass der Aufenthalt im Spa-Krankenhaus 21 Tage dauert und kostenlos ist. Die arbeitende Person wird während dieser Zeit krankgeschrieben.
Der Aufenthalt im Spa-Sanatorium dauert 21 Tage. Der Aufenthalt einer arbeitenden Person wird teilweise bezahlt. Die arbeitende Person nimmt es als Teil des Jahresurlaubs.
Der Aufenthalt im Spa-Krankenhaus während der Spa-Rehabilitation dauert 28 Tage, ist kostenlos und findet im Rahmen eines Krankenstands statt.
Ein Aufenthalt in einem Spa-Sanatorium während der Spa-Rehabilitation dauert 28 Tage, wird teilweise bezahlt und findet im Rahmen eines Urlaubs statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der NFZ-Website unter www.nfz.gov.pl. Es ist die grundlegende und kompetenteste Informationsquelle. Wenn Sie Fragen oder Zweifel haben, wenden Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail an die NFZ. Infoline 800-1600, 800 392 976 22 572 60 42, [email protected], [email protected].
Rechtsgrundlage: das Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.