Ich bin nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben. In der Zwischenzeit wurde ich in ein Sanatorium qualifiziert, auf das ich 18 Monate gewartet habe (nicht im Zusammenhang mit der Krankheit, für die ich krankgeschrieben bin). Kann ich in diesem Fall während des aktuellen Urlaubs ins Sanatorium gehen?
JA. Ein Aufenthalt in einem Sanatorium kann im Rahmen eines Krankheitsurlaubs aufgrund einer anderen Krankheit erfolgen. In diesem Fall wird die Anwesenheit im Sanatorium als Krankheit behandelt. Ein ärztliches Attest über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit wird erst nach einer direkten Prüfung des Gesundheitszustands des Versicherten ausgestellt.
Es sei daran erinnert, dass der Arzt, der die Behandlung durchführt, nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit vor Ausstellung eines ärztlichen Attests über die weitere Arbeitsunfähigkeit beurteilt, ob der Gesundheitszustand des Versicherten die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation rechtfertigt und ob ein solcher Bedarf besteht - einen Antrag auf medizinische Rehabilitation ausfüllt. nach der in gesonderten Vorschriften festgelegten Formel.
Rechtsgrundlage: das Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.