Während meines Krankenhausaufenthaltes hatte ich einen Unfall, ich habe mir das Bein gebrochen. Kann ich das Krankenhaus verklagen, in dem ich einen Unfall hatte? Kann ich eine Entschädigung verlangen?
JA. Wenn es auf dem Gelände des Krankenhauses aufgrund eines Verschuldens einer medizinischen Einrichtung zu einem medizinischen Unfall gekommen ist, hat der Patient das Recht, das Krankenhaus auf Entschädigung zu verklagen. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie alle erforderlichen Nachweise sammeln:
a) Sichtprüfung vom Unfallort (Fotos);
b) Zuschauer der Veranstaltung;
c) alle medizinischen Unterlagen über die Behandlung der Folgen des Unfalls einholen;
d) Sammeln Sie alle Entlassungen aus Krankenhäusern, Rehabilitation, ärztlichen Attesten, Rechnungen für den Kauf von Medikamenten, Rechnungen für Reisen zu Ärzten und Rehabilitation usw.
Um eine Entschädigung zu erhalten, schreiben wir einen entsprechenden Brief an das Krankenhaus, in dem wir beschreiben, was genau passiert ist, wie der Unfall aussah und welche Folgen er hat. Es sollte geschrieben werden, welchen Betrag die verletzte Person beansprucht. Krankenhäuser haben eine Haftpflichtversicherung, bei der dem Betroffenen ein Betrag gezahlt werden kann, der dem Anspruch auf Entschädigung entspricht. In diesem Fall besteht die einzige Möglichkeit, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, darin, den Fall vor Gericht zu bringen. Das Krankenhaus muss für schuldig befunden werden, um eine Entschädigung zu erhalten. Wenn der Boden rutschig war, ist der Fehler offensichtlich - das Krankenhaus ist verpflichtet, sichere Bedingungen in seinen Gebäuden aufrechtzuerhalten. Der Weg, dies zu beweisen, sind in erster Linie die Erklärungen und Zeugnisse von Zeugen, die die Unfallstelle gesehen haben oder sich in deren Nähe befanden.
Rechtsgrundlage: Das Bürgerliche Gesetzbuch (Journal of Laws von 1964, Nr. 16, Punkt 93, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.