Am 24. Februar 2017 verabschiedete der Sejm eine Änderung des Gesetzes über Patientenrechte und des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte. Bisher garantierten die gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Schmerzlinderung nur für unheilbar kranke Patienten. Nach der aktuellen Bestimmung: „Jeder Patient hat das Recht auf Schmerzbehandlung. Die Vorschriften bilden die Rechtsgrundlage, die allen Patienten mit Schmerzen und Leiden unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung eine Schmerzlinderung garantiert.
Am 24. Februar 2017 verabschiedete der Sejm eine Änderung des Gesetzes über Patientenrechte und des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte. Bisher garantierten die gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Schmerzlinderung nur für unheilbar kranke Patienten. Nach der aktuellen Bestimmung: „Jeder Patient hat das Recht auf Schmerzbehandlung. Die Einrichtung, die Gesundheitsdienstleistungen erbringt, ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die darin bestehen, den Grad der Schmerzintensität, die Schmerzbehandlung und die Überwachung der Wirksamkeit dieser Behandlung zu bestimmen. “ Die Vorschriften bilden die Rechtsgrundlage, die allen Patienten mit Schmerzen und Leiden unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung eine Schmerzlinderung garantiert.
Diese Änderungen werden seit Jahren von Patientenorganisationen, der Koalition zur Schmerzbekämpfung, der Wygrajmy Zdrowie Foundation und der Experts for Health Foundation in Zusammenarbeit mit der Polnischen Gesellschaft für Schmerzforschung, angestrebt. Patientenorganisationen und wissenschaftliche Gesellschaften betrachten die Änderung des Gesetzes als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Schmerzbehandlung in Polen.
Schmerztherapie sollte eine tägliche Praxis sein
Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollte die Schmerztherapie eine tägliche Praxis für alle Gesundheitseinrichtungen im ganzen Land sein. Zu diesem Zweck erkennen Experten der Polnischen Gesellschaft für Schmerzforschung die Notwendigkeit an, ein Dokument zu verabschieden, das die Art und Weise der Umsetzung des Gesetzes über die Schmerzbehandlung regelt. Das vorgeschlagene Projekt wurde in Form von Organisationsstandards für das Gesundheitswesen in Bezug auf Schmerzdiagnose, -behandlung und -überwachung entwickelt. Ziel des Dokuments ist es, einen Rahmen für die Organisation von medizinischen Verfahren während der Erbringung von Gesundheitsdiensten zu schaffen. Es legt einheitliche Standards für die erforderlichen medizinischen Aktivitäten einer bestimmten medizinischen Einrichtung fest: eine Klinik für medizinische Grundversorgung, eine Fachklinik, ein Krankenhaus und medizinische Notfallmaßnahmen gemäß den Anforderungen des aktuellen medizinischen Wissens.
Gemäß der Tat erhält ein Patient, der unter Schmerzen leidet, Hilfe von einem Arzt jeder Fachrichtung. Ein Patient mit chronischen Schmerzen sollte diesbezüglich Erste Hilfe von einem Hausarzt erhalten.
Gemäß der Tat erhält ein Patient, der unter Schmerzen leidet, Hilfe von einem Arzt jeder Fachrichtung. Ein Patient mit chronischen Schmerzen sollte diesbezüglich Erste Hilfe von einem Hausarzt erhalten. Das im Interview mit dem Patienten verwendete Hilfsmittel ist die "Basic Pain Assessment Card". Die Verwendung dieser Karte ermöglicht die Durchführung einer wirksamen analgetischen Therapie, die Überwachung der Wirksamkeit der Schmerzbehandlung und die Änderung der Behandlung bei Nebenwirkungen. Auf dieser Grundlage kann der Arzt auch die Zufriedenheit des Patienten mit der analgetischen Behandlung beurteilen.
Wenn die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Hausarzt den Patienten an die Schmerzbehandlungsklinik überweisen. Die vorgeschlagenen Standards definieren auch die Organisation diagnostischer und therapeutischer Verfahren im Rahmen von Krankenhausleistungen und medizinischen Rettungsaktionen. Experten betonen, dass jedes Krankenhaus zertifiziert sein sollte, um die Anforderungen des Gesundheitswesens im Bereich Diagnose, Behandlung und Schmerzüberwachung zu erfüllen.
Für Patienten mit besonders schwer zu behandelnden Schmerzen empfehlen Experten die Organisation von 4 multidisziplinären Zentren - Schmerzbehandlungskliniken in jeder Woiwodschaft und 4-5 klinischen Zentren in Polen - mit der Möglichkeit, detaillierte Diagnosen und Spezialbehandlungen mit invasiven Interventionstechniken durchzuführen. Sie erinnern Sie auch daran, ein Team von Spezialisten auf dem Gebiet der Spezialisierung auf Schmerzmedizin zur Verfügung zu stellen.
Vorgeschlagene Organisationsstandards regeln den einheitlichen Zugang aller Patienten zu medizinischen Leistungen im Zusammenhang mit der Messung der Schmerzintensität, der Schmerzbehandlung und der Überwachung der Wirksamkeit dieser Behandlung. Die Genehmigung dieser Standards in Form einer Verordnung des Gesundheitsministers garantiert die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes in die tägliche Praxis.
Der Verordnungsentwurf wurde am 14. März 2017 auf einer Pressekonferenz mit dem Titel "Umsetzung des Gesetzes über Patientenrechte und des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte im Bereich der Schmerzbehandlung" vorgestellt. Das Treffen wurde im Rahmen der Sozial- und Bildungskampagne „Don't Pain! Seien Sie schmerzfrei! “, Anwesend von: Marek Tombarkiewicz - Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Dr. Jarosław Woroń - Klinik für intensive interdisziplinäre Therapie, Medizinische Hochschule der Jagiellonen-Universität in Krakau, Magdalena Obrebska, Rechtsberaterin. Experts for Health Foundation, Szymon Chrostowski - Präsident der Wygrajmy Zdrowie Foundation, Gründer der Koalition zur Schmerzbekämpfung "Win with Pain", Organisator der Kampagne "Don't Pain!" Sei schmerzfrei! “.