Eine Altersrente ist eine monatliche Leistung der Sozialversicherungsanstalt. In Polen gibt es zwei Rentensysteme. Prüfen Sie, wer Anspruch auf die neue und alte Rente hat und wann eine Pensionierung möglich ist.
Eine Altersrente ist eine monatliche Leistung, die von der Sozialversicherungsanstalt an eine versicherte Person gezahlt wird, die nicht mehr beruflich tätig ist, aber eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet hat und ein bestimmtes Alter erreicht hat. In Polen beträgt das Rentenalter 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer.
Rentensystem in Polen
Derzeit gibt es in unserem Land zwei Rentensysteme:
- die sogenannte alte Rente - für Personen, die vor dem 1. Januar 1949 geboren wurden,
- die sogenannte neue Rente - für Personen, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren wurden.
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Alter Ruhestand
Die alte Rente wird Frauen gewährt, die vor dem 1. Januar 1949 geboren wurden und nachgewiesen haben, dass sie mindestens 15 Jahre beitrags- oder beitragsunabhängig sind und mindestens 60 Jahre alt sind, sowie Männern mit nachweislich beitragsabhängigen und beitragsfreien Zeiten seit 20 Jahren, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie weiter arbeiten und nicht in den Ruhestand gehen möchten, wird Ihr Rentenanspruch ausgesetzt. Wenn sich jedoch herausstellt, dass die berechnete Altersrente niedriger ist als die Höhe der Mindestaltersrente, wird die Altersrente auf diesen Betrag erhöht.
Wichtig! Um eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag einreichen (der von der Website der Sozialversicherungsanstalt oder in der Einrichtung heruntergeladen werden kann) und Unterlagen zu Beitrags- und beitragsunabhängigen Zeiträumen (dies ist ein Formular, das mit Informationen zu Arbeitsplätzen und Beschäftigungsdauer ausgefüllt werden sollte), Belegen (Bestätigung durch ZUS oder den Zahler) einreichen Beiträge).
Dokumente, die das letzte Gehalt bestätigen (Bescheinigung des Arbeitgebers oder eines anderen Beitragszahlers, z. B. Beschäftigungs- und Gehaltsbescheinigung, Versicherungskarte), sind ebenfalls erforderlich.
Beitrags- und beitragsunabhängige Zeiträume- Der Beitragszeitraum ist der Versicherungszeitraum, für den eine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht oder für den keine Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags bestand, der Gesetzgeber sie jedoch als Beitragszeiträume anerkannte.
- Der beitragsunabhängige Zeitraum ist der Zeitraum, in dem keine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bestand, der jedoch aufgrund seiner besonderen Natur bei der Bestimmung des Anspruchs auf Alters- und Invalidenrente und ihrer Höhe berücksichtigt wird.
Neuer Ruhestand
Das neue Rentensystem deckt Personen ab, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren wurden. Die Höhe der Altersrente hängt davon ab, wie lange diese Personen gearbeitet haben und wie hohe Beiträge auf das ZUS-Konto gezahlt wurden, d. H. Von der Größe der sogenannten Kapital, das auf einem individuellen Alterskonto bei ZUS erfasst ist.
Es besteht aus dem Anfangskapital, das bestimmt, wie viel die versicherte Person im alten Rentensystem, dh vor dem 1. Januar 1999, gespart hat, und den nach diesem Datum für die Rentenversicherung gezahlten Beiträgen.
Bei der Berechnung der Renten wird auch der vom Statistischen Zentralamt berechnete Indikator berücksichtigt, der die durchschnittliche Lebenserwartung ermittelt.
Die Altersrente im neuen System wird Frauen über 60 und Männern über 65 Jahren gewährt, jedoch ohne die Bedingung der Anzahl der gereisten Jahre. Dies bedeutet, dass die Altersrente unabhängig von der beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen Periode fällig ist, ihre Höhe jedoch von ihnen abhängt.
Beitragszeiträume wirken sich auch auf den niedrigsten Leistungsbetrag aus: Die neue Altersrente kann nicht niedriger als der niedrigste sein, wenn die versicherte Person beitrags- und beitragsunabhängige Zeiträume von 20 Jahren - und 25 Jahren (für Männer bzw. Frauen) nachgewiesen hat.
Im Rahmen des neuen Rentensystems kann die versicherte Person verschiedene Arten von Leistungen erhalten: Altersrente, periodisch finanzierte Rente, Altersrente aufgrund einer Beschäftigung unter besonderen Bedingungen oder in besonderer Art, Altersrente für die Ausübung kreativer oder künstlerischer Tätigkeiten, Bergbau- und Lehrrente unabhängig vom Alter , eine Brückenrente oder eine Lehrerentschädigungsleistung.
Wichtig! Der Antrag auf Ermittlung der Höhe der Altersrente kann von der ZUS-Website oder in der Einrichtung heruntergeladen werden. Dokumente, die die Arbeitszeiten, die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit, den Militärdienst, das Arbeitslosengeld, den Elternurlaub oder die Universitätsausbildung bestätigen, sind ebenfalls erforderlich
Dokumente, die die verdiente Vergütung bestätigen.